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EU Führerschein 2011



!!!  Hier finden Sie einige Fragen für die schrifliche Prüfung zu erlangung des EU-Führerscheins !!!!

 

Dürfen die Verkehrsteilnehmer auf den Straßen die so genannten aktive

 

Antiradaren, d.h. technische Mittel, die die Funktion der technischen Mittel verhindern

 

oder beeinflussen, die die Polizei bei der Überwachung des Straßenverkehrs benutzt,

 

benutzen?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06050401 Der Fahrzeugbetreiber ist:

 

a) Jede physische Person, die Halter einer Fahrerlaubnis ist, aber ist nicht der

 

Fahrzeugsinhaber.

 

b) Der Fahrzeugsinhaber oder andere physische oder juristische Person, die durch

 

den Fahrzeugsinhaber zum Betreiben des Fahrzeugs bevollmächtigt ist.

 

c) Jede physische Person, die Halter einer Fahrerlaubnis ist.

 

06050402 Ist ein Kutscher, der ein Gespannfahrzeug führt, ein Fahrer?

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

06050403 Ist ein Tiertreiber, wenn sich die Tiere an der Verkehrsstrasse bewegen, ein

 

Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsstrassen?

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

06050409 Halten bedeutet:

 

a) Das Fahrzeug in Stillstand bringen und zwar über die Zeit, die für das Anhalten

 

gestattet ist.

 

b) Die Fahrt unterbrechen und zwar aus einem Grund der unabhängig vom Willen des

 

Fahrers ist, z. B. bei einer Panne.

 

c) Das Fahrzeug in Stillstand zu bringen und zwar für die nötige Dauer zum unverzüglichen

 

Ein- und Aussteigen der beförderten Personen und oder zum unverzüglichen Ein- oder

 

Entladen der Ladung.

 

06050410 Die Vorfahrt gewähren bedeutet:

 

a) Die Pflicht des Fahrers die Fahrt oder eine Verkehrshandlung nicht beginnen oder

 

die nicht fortsetzen, sollte der Fahrer, der die Vorfahrt hat, plötzlich die Fahrtrichtung

 

oder die Fahrgeschwindigkeit ändern.

 

b) Die Pflicht des Fahrers sich so zu verhalten, dass er den anderen

 

Straßenverkehrsteilnehmer nicht behindert.

 

c) Die Pflicht des Fahrers sich so zu verhalten, dass dem anderen

 

Straßenverkehrsteilnehmer keine Gefahr entsteht.

 

06050412 Eine Stelle, wo sich die Verkehrsstraßen kreuzen oder anbinden, wenn es

 

nicht um eine Verbindung eines Sonderwegs und eines Verkehrsweges geht, nennt

 

man:

 

a) Eine Kreuzung.

 

b) Eine Kreuzungsgrenze.

 

c) Eine Verbindung der Verkehrsstrassen.

 

06050414 Ist ein Reiter, der sich auf einem Verkehrsstrasse bewegt, ein Fahrer?

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

06050415 Gelten für den Reiter, der auf einer Verkehrsstrasse fährt, die Rechte und

 

Pflichten eines Fahrers?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06050419 Ein Kutscher, der ein Gespannfahrzeug führt, ist:

 

a) Ein Reiter.

 

b) Ein Tiertreiber.

 

c) Ein Fahrer.

 

06050421 Nicht einschränken zu dürfen, bedeutet die Pflicht des Fahrers:

 

a) Sich so zu verhalten, dass er einen anderen Straßenverkehrsteilnehmer nicht

 

behindert.

 

b) Sich so zu verhalten, dass einem anderen Straßenverkehrsteilnehmer keine Gefahr

 

entsteht.

 

c) Sich so zu verhalten, dass er einen anderen Straßenverkehrsteilnehmer bei seiner

 

schnellen Fahrt nicht beschränkt.

 

06050423 Dürfen die Verkehrsteilnehmer auf den Verkehrsstraßen die so genannten

 

passiven Antiradaren, d.h. technische Mittel, die die Funktion der technischen Mittel,

 

die die Polizei bei der Überwachung des Straßenverkehrs benutzt, nicht beeinflussen,

 

die aber den Fahrer über ihre Benutzung informieren ?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06050638 Für Kreuzung wird nicht betrachtet:

 

a) Die Einmündung eines Feld- oder Waldweges oder eines anderen Sonderweges auf

 

eine andere Verkehrsstrasse.

 

b) Eine Stelle, wo sich zwei Feld- oder Waldwege kreuzen oder anbinden.

 

c)Eine Stelle, wo sich zwei Sonderwege kreuzen oder anbinden.

 

06060071 Auf einer Verkehrsstrasse geht eine Person und führt einen Hund. Beziehen

 

sich auf diese Person die Pflichten eines Tiertreibers?

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

0606072 Anhalten bedeutet:

 

a) Das Fahrzeug in Stillstand bringen und zwar für eine nötige Dauer zum

 

unverzüglichen Ein- und Aussteigen der beförderten Personen und oder zum

 

unverzüglichen Ein- oder Entladen der Last.

 

b) Die Pflicht des Fahrers, eine Verkehrshandlung nicht zu beginnen oder die nicht

 

fortzusetzen, sollte der Fahrer, der Vorfahrt hat, plötzlich die Fahrtrichtung oder die

 

Fahrgeschwindigkeit ändern .

 

c) b) Die Fahrt zu unterbrechen und zwar aus einem Grund der unabhängig vom Willen des

 

Fahrers existiert, z.B. bei einer Panne.

 

06060079 Ein öffentliches Verkehrsmittel ist:

 

a) Ein Bus, ein Obus oder eine Straßenbahn.

 

b) Ein Kraftwagen mit minimal acht Plätzen für Fahrgäste.

 

c) Ein Taxiwagen.

 

06060208 Nicht einschränken zu dürfen bedeutet die Pflicht des Fahrers sich so zu

 

verhalten, dass:

 

a) Ein anderer Fahrer das Fahrzeug sicher anhalten kann.

 

b) Der zweite Fahrer nicht plötzlich die Geschwindigkeit herabsetzen muss oder anhalten

 

muss.

 

c) Er einen anderen Straßenverkehrsteilnehmer nicht behindert.

 

06060211 Die Straßenverkehrsordnung regelt die Verkehrsvorschriften:

 

a) Auf Autobahnen, Straßen, Sonderwegen und Zweckwegen.

 

b) Nur auf Autobahnen und Straße für Kraftfahrzeuge.

 

c) Auf allen Verkehrswegen und auch auf Feldern, Wiesen und in Wäldern.

 

06060212 Die Vorfahrt zu gewähren bedeutet die Pflicht des Fahrers:

 

a) Sich so zu verhalten, dass der Fahrer, der Vorrang hat weiß, dass er in der Fahrt nicht

 

einschränkt wird.

 

b) Die Fahrt oder eine Verkehrshandlung nicht zu beginnen oder die nicht

 

fortzusetzen, sollte der Fahrer, der den Vorrang hat, plötzlich die Fahrtrichtung oder

 

die Fahrgeschwindigkeit ändern musste.

 

c) Sich so zu verhalten, dass der Fahrer, der den Vorrang hat, die Geschwindigkeit nicht

 

herabsetzen musste.

 

06060213 Nicht gefährden zu dürfen bedeutet die Pflicht des Fahrers sich so zu

 

verhalten, dass:

 

a) Einem anderen Verkehrsteilnehmer keine Gefahr entsteht.

 

b) Der andere Fahrer das Fahrzeug nicht anhalten musste.

 

c) Kein Fahrer auch leicht die Geschwindigkeit nicht herabsetzen musste.

 

06060323 Kann man die Stelle, wo sich die abgebildeten Verkehrstraßen anbinden als

 

eine Kreuzung betrachten? 348

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

06060327 Ist der Radfahrer ein Fahrer mit allen Rechten und Pflichten des

 

Straßenverkehrsteilnehmers: 476

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06060342 Ist der Reiter, der sich auf einer Verkehrsstraße bewegt ein Fahrer und

 

gelten für ihn Rechte und Pflichten des Straßenverkehrsteilnehmers?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

a) Eine Verkehrsstraße, die mit einem Verkehrszeichen “Straße für Kraftfahrzeuge”

 

gekennzeichnet ist

 

b) Jede Straße der 1. Klasse

 

c) Jede Verkehrsstraße mit mindestens 2 Fahrspuren in einer Richtung, die außerhalb der

 

Ortschaft führt

 

06060386 Ein motorloses Fahrzeug ist:

 

a) Ein Fahrzeug, das sich mit einer menschlichen oder tierischen Kraft bewegt, z.B.

 

ein Fahrrad, eine Karre oder ein Gespannfahrzeug.

 

b) Jedes Fahrzeug, das mit anderen Mittel als einem Verbrennungsmotor getrieben wird,

 

z.B. ein Elektromobil.

 

c) Gleisfahrzeug, das sich am Straßenverkehr beteiligt.

 

06060387 Eine Kreuzung ist eine Stelle:

 

a) Wo sich Verkehrswege kreuzen oder anbinden.

 

b) Wo zwei Fahrspuren in eine zusammenlaufen und es ist nicht offensichtlich welche die

 

Durchgangsspur ist.

 

c) Eine Mündung von einem Sonderweg und einer anderen Verkehrsstraße.

 

06060392 Ein Beschleunigungsstreifen ist:

 

a) Eine Fahrspur, die nur für öffentliche Verkehrsmittel bestimmt ist.

 

b) Eine Fahrspur, die nur für langsam fahrende Fahrzeuge, die nicht 60 km/h erreichen

 

können, bestimmt ist.

 

c) Eine Fahrspur, die zum Einordnen der Fahrzeuge in den Beschleunigungsstreifen

 

bestimmt ist.

 

06060393 Die Fahrspur, wohin der Fahrer aus dem Sichtfeld fahren will, nennt man:

 

a) Beschleunigungsstreifen. 233

 

b) Abbiegespur.

 

c) Durchgangsspur.

 

06060394 Ist ein Rollerfahrer, der sich auf der Verkehrsstraße bewegt, ein Fahrer?

 

a) Nein

 

b) Ja.

 

06060467 Unter einem Fahrzeug im Bezug auf Straßenverkehr versteht man:

 

a) Nur ein gleisloses selbstgetriebenes Fahrzeug.

 

b) Jedes Kraftfahrzeug, motorloses Fahrzeug und auch eine Straßenbahn.

 

c) Nur einen Bus, Obus oder eine Straßenbahn.

 

06040202 Der Kraftfahrzeugbetreiber darf an den Verkehrsstraßen so ein Fahrzeug

 

nicht betreiben, das:

 

a) technisch fahruntauglich ist.

 

b) keine Autobahnvignette hat.

 

c) ein Kennzeichen eines anderen Staates hat.

 

06040299 Wer ist für das Anbringen und Befestigen eines Kindersitzes

 

verantwortlich?

 

a) Immer nur der Fahrer

 

b) Gesetzlicher Vertreter des Kindes oder durch ihn ernannte Person.

 

c) Eine Person die das Kind begleitet, und wenn es ohne Begleitung ist, dann der Fahrer.

 

06050088 Ein Fahrer, mit Ausnahme des Straßenbahnfahrers, ist verpflichtet sich zum

 

Zebrastreifen so zu nähern: 5067

 

a) Mit solcher Geschwindigkeit, dass er das Fahrzeug vor dem Zebrastreifen anhalten

 

kann und dem Fußgänger ein störungsloses und sicheres Überqueren der Fahrbahn

 

zu ermöglichen kann.

 

b) Mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 Km/h, damit er immer dem Fußgänger ein

 

störungsloses und sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen kann.

 

c) Mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 Km/h, dass er das Fahrzeug vor dem

 

Zebrastreifen anhalten kann und dem Fußgänger ein störungsloses und sicheres

 

Überqueren der Fahrbahn ermöglicht, wenn der Fußgänger die Hand hebt und zeigt, dass er

 

beabsichtigt den Zebrastreifen zu benutzen.

 

06050373 Der Kraftfahrzeugbetreiber darf an den Verkehrsstraßen so ein Fahrzeug

 

nicht betreiben, das:

 

a) Technisch fahruntauglich ist.

 

b) Keine Autobahnvignette hat.

 

c) Ein Kennzeichen eines anderen Staates hat.

 

06050383 Zur Pflicht einer beförderten Person gehört:

 

a) Die Straßenverkehrssicherheit nicht zu gefährden.

 

b) Dem Fahrer nach seinen Weisungen beim Bedienen des Fahrzeuges helfen, vor allem

 

dann, wenn der Fahrer ein Fahranfänger ist.

 

c) Den Fahrer über die Situation im Straßenverkehr zu informieren.

 

06050384 Der Fahrer darf auf der Straße benutzen:

 

a) Nur ein Fahrzeug, dass technische Bedingungen nach einer Sondervorschrift

 

erfüllt.

 

b) Auch ein Fahrzeug, dass zwar technische Bedingungen nicht erfüllt, aber der Inhaber

 

des Fahrzeuges erlaubt, das Fahrzeug zu benutzen oder er befiehlt es zu benutzen.

 

c) Auch ein Fahrzeug, das nur einige technische Bedingungen nach einer

 

Sondervorschrift erfüllt, falls der Fahrer bei der Fahrt auf eine erhöhte Vorsicht achtet.

 

06050386 Ist der Fahrer verpflichtet, eine erhöhte Vorsicht gegenüber den

 

Fahrschulenwagen zu achten ?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06050396 Der Kraftfahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug zur Kontrolle des

 

höchstzugelassenen Achsengewichts, des höchstzugelassenen Fahrzeugsgewichts

 

oder der technischen Kontrolle des Zustandes zu stellen auf Aufforderung:

 

a) Des Polizeibeamten, des Gemeindepolizisten oder des Zollbeamten.

 

b) Des Polizeibeamten oder des Zollbeamten.

 

c) Des Polizeibeamten oder des Polizisten der Gemeindepolizei.

 

06050420 Nicht gefährden zu dürfen bedeutet die Pflicht des Fahrers:

 

a) Sich so verhalten, dass den anderen Verkehrsteilnehmern keine Gefahr entsteht.

 

b) Sich so verhalten, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert.

 

c) Sich so verhalten, dass der Fahrer im Straßenverkehr das Fahrzeug nicht beschädigt.

 

06060074 Gehört zu den Pflichten des Straßenverkehrsteilnehmers sich nach den

 

Weisungen der Gemeindepolizei zu richten?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06060075 Während der Fahrt darf rauchen:

 

a) Der PKW Fahrer.

 

b) Motorrad – und Mofafahrer.

 

c) Fahrer eines öffentlichen Verkehrsmittels.

 

06060076 Der Kraftfahrzeugbetreiber darf an den Verkehrsstraßen so ein Fahrzeug

 

nicht betreiben, das:

 

a) Technisch fahruntauglich ist.

 

b) Die vom Hersteller festgelegten Werte des Kraftstoffverbrauches übersteigt.

 

c) Zu dessen Betrieb nur bleifreies Benzin benutzt wird.

 

06060078 Gehört zu den Pflichten des Straßenbahnfahrers dem Fußgänger ein

 

störungsloses Überqueren der Fahrbahn auf dem Zebrastreifen zu ermöglichen?

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

06060080 Gehört der Militärpolizist zu den Personen, die den Straßenverkehr regeln

 

dürfen?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06060192 Der Fahrer darf nicht rauchen:

 

a) Nur beim Radfahren.

 

b) Wenn er einen LKW fährt.

 

c) Beim Motorrad-, Mofa- und Radfahren.

 

06060193 Der Fahrer darf keine alkoholischen Getränke einnehmen:

 

a) Unmittelbar nach dem Beenden der Fahrt.

 

b) Noch eine Stunde nach dem Beenden der Fahrt.

 

c) Während der Fahrt.

 

06060195 Beim Fahren darf der Fahrer nicht:

 

a) Eine Schutzbrille tragen.

 

b) Heftig beschleunigen.

 

c) In der Hand oder anders ein Telefon oder andere Gesprächsanlage halten.

 

06060196 Der Fahrer darf während der Fahrt nicht:

 

a) Telefonieren und auch andere Gesprächsanlagen benutzen.

 

b) Nur in einer Ortschaft telefonieren.

 

c) In der Hand oder anders ein Telefon oder andere Gesprächsanlage halten

 

AnRo24Media – Rolf Herbrechtsmeier – EU Führerschein- Prüfung

 

www.ohne-mpu.com // www.cz-fuehrerschein.de // www.europa-fahrerlaubnis.de

 

Telefon: 0 52 34 – 202 96 20 Mobil: 0 175 – 812 93 94

 

06060210 Der Fahrer darf ein alkoholisches Getränk oder ein Suchtstoff einnehmen:

 

a) Während der Fahrt.

 

b) Unmittelbar nach dem Beenden der Fahrt.

 

c) Bis 24 Stunden nach dem Beenden der Fahrt.

 

06060218 Der Kraftfahrzeugführer ist verpflichtet auf Aufforderung des Polizisten oder

 

des Zollbeamten:

 

a) Sich einer Kontrolle des zulässigen Gewichts des Fahrzeugs zu unterziehen.

 

b) Den Kraftstoff nachfüllen.

 

c) Einen Beifahrer mitzunehmen, der seinen Bus nicht geschafft hat.

 

06060228 Der Fahrer darf die Fußgänger nicht gefährden:

 

a) Nur dann, wenn sie sich auf einem Zebrastreifen in der Ortschaft befinden.

 

b) Nur beim Rückwärtsfahren und Wenden.

 

c) Die die Verkehrsstraße überqueren, auf die der Fahrer abbiegt, beim Abbiegen auf

 

eine Stelle außerhalb der Verkehrsstraße, beim Einfahren auf eine Verkehrsstraße und

 

beim Wenden oder Rückwärtsfahren.

 

06060343 Während der Fahrt darf rauchen:

 

a) Der LKW Fahrer.

 

b) Der Motorradfahrer.

 

c) Der Busfahrer.

 

06060353 Der Kraftfahrzeugbetreiber darf ein selbstständiges Führen eines

 

Fahrzeuges nicht anordnen oder überlassen :

 

a) Einer Person, die Halter eines Reisepasses und eines entsprechendes Führerscheins ist

 

b) Einer Person, über die er keine Angaben weiß, die zur Identifizierung der Person

 

nötig sind.

 

c) Einer Person, bei der er das Alter nicht kennt.

 

06060357 Der Fahrer ist verpflichtet sich einer Untersuchung, die zeigen soll, dass er

 

nicht unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von Suchtstoffen steht, zu unterziehen

 

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a) Auf Aufforderung des Bürgermeisters.

 

b) Auf Aufforderung des Polizeibeamten oder des Gemeindepolizisten.

 

c) Auf Aufforderung des Angestellten des Verkehrsbetriebes.

 

06060366 Der Fahrer ist verpflichtet vor dem Zebrastreifen die Geschwindigkeit

 

herabzusetzen oder das Fahrzeug anzuhalten

 

a) Wenn vor dem Zebrasteifen die Fahrer im Gegenverkehr anhalten.

 

b) Wenn vor dem Zebrastreifen auch die in der selben Richtung fahrenden Fahrer die

 

Geschwindigkeit herabsetzen oder anhalten.

 

c) Wenn vor dem Zebrastreifen ein anderes Fahrzeug steht.

 

06060367 Der Fahrer ist (mit Ausnahme des Straßenbahnfahrers) verpflichtet dem

 

Fußgänger, der sich auf einem Zebrastreifen befindet oder ihn benutzen will, zu

 

ermöglichen:

 

a) Das Überqueren der Fahrbahn, dabei kann er ihn beeinträchtigen.

 

b) Ein sicheres Überqueren wenigstens in die Hälfte der Fahrbahn.

 

c) Ein ungestörtes und sicheres Überqueren der Fahrbahn.

 

06060368 Der Kraftfahrzeugfahrer ist verpflichtet:

 

a) Sich während der Fahrt anzuschnallen, wenn der Sitz mit einem Sicherheitsgurt

 

nach Sondervorschriften ausgestattet ist.

 

b) Sich während der Fahrt anzuschnallen, wenn der Sitz mit einem Sicherheitsgurt nach

 

Sondervorschriften ausgestattet ist, und zwar nur außerhalb der Ortschaft.

 

c) Sich während der Fahrt anzuschnallen.

 

06060389 Der Fahrer muss beim Führen des Fahrzeuges bei sich haben:

 

a) Eine Reise- oder Autokarte.

 

b) Einen Nachweis, dass er die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

 

c) Einen Nachweis, dass er die Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

 

06060390 Der Fahrer muss beim führen des Fahrzeugs bei sich haben:

 

a) Einen Finanzbetrag in der Höhe von mindestens 5000 Kronen

 

b) Den Führerschein.

 

c) Eine Reflexweste.

 

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06060391 Der Fahrer muss beim Führen des Fahrzeugs bei sich haben:

 

a) Wartungsanleitung des Fahrzeuges.

 

b) Nachweis über die Kfz-Zulassung.

 

c) Sonnenbrille oder andere Mittel zum Schutz der Augen.

 

06060395 Der Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet den Führerschein auf

 

Aufforderung zur Kontrolle vorzulegen:

 

a) Nur einem Polizisten.

 

b) Nur einem Polizisten und Gemeindepolizisten.

 

c) Einem Polizisten, Gemeindepolizisten oder Zollbeamten in Uniform.

 

06040223 Ein Fahrzeug darf die Verkehrsstraßen befahren:

 

a) Nachdem es gesäubert wurde, damit es die Verkehrsstraße nicht verunreinigt.

 

b) Nachdem es gesäubert wurde, wenn es vorher möglich war.

 

c) Muss jedoch gesäubert sein auf der nächst möglichen Stelle an der Verkehrsstraße.

 

06040239 Ein Bus mit Bezeichnung „ Bus zur Beförderung der Kinder“ hat an einer

 

Haltestelle angehalten. Der Fahrer der hinter dem Bus fährt:

 

a) Ist verpflichtet das Fahrzeug hinter dem Bus anhalten, weiterfahren kann er erst

 

dann, wenn der Bus die Haltestelle verlässt.

 

b) Er darf den Bus umfahren, wenn er erhöhte Aufmerksamkeit gibt.

 

c) Er darf den Bus umfahren und das nur dann, wenn er von einer Person ein Signal

 

bekommt, dass es sicher möglich ist.

 

06040240 Ein Fahrzeug auf einer Verkehrsstraße fährt ein Hindernis um. Muss es

 

blinken?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

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06040298 Ein Fahrer der von einem Sonderweg auf eine andere Verkehrsstraße

 

einfährt:

 

a) Muss nicht anderen Fahrzeugen oder Reitern oder einer organisierten Gruppe von

 

Fußgängern oder Tiertreibern, die sich auf einem Verkehrsweg bewegen, die Vorfahrt

 

gewähren.

 

b) Muss den anderen Fahrzeugen oder Reitern oder einer organisierten Gruppe von

 

Fußgängern oder Tiertreibern, die sich auf einem Verkehrsweg bewegen, die Vorfahrt

 

gewähren.

 

c) Muss nicht anderen Fahrzeugen oder Reitern oder einer organisierten Gruppe von

 

Fußgängern oder Tiertreibern, die sich auf einem Verkehrsweg bewegen, die Vorfahrt

 

gewähren, er muss nur den Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.

 

06040308 Hinter einem öffentlichen Verkehrsmittel, das in der Ortschaft auf einer

 

Haltestelle ohne Verkehrinsel anhielt, muss der Fahrer eines anderen Fahrzeuges:

 

a) Die Geschwindigkeit herabsetzen mit Hinsicht auf die Sicherheit der Fahrgäste.

 

b) Das Fahrzeug hinter dem letzten öffentlichen Verkehrsmittel anhalten, die Fahrt

 

kann er erst dann fortsetzen, wenn er die Fahrgäste nicht gefährdet.

 

c) Das Fahrzeug anhalten auch im Falle, dass das öffentliche Verkehrsmittel am

 

Fahrbahnrand angehalten hat.

 

06040315 Der Fahrer eines Fahrzeuges, dass anhielt oder parkte und wieder vom Rand

 

der Verkehrsstraße losfährt:

 

a) Muss blinken und darf nicht die anderen Verkehrsteilnehmer weder behindern noch

 

gefährden.

 

b) Muss nicht blinken und darf die anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

 

c) Muss blinken und darf die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

 

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Telefon: 0 52 34 – 202 96 20 Mobil: 0 175 – 812 93 94

 

06050607 Außerhalb der Ortschaft auf einer Verkehrsstraße mit zwei oder mehreren

 

Fahrspuren in einer Fahrtrichtung wird gefahren: 429

 

a) In der linken Fahrspur. In den anderen Fahrspuren darf man nur dann fahren, wenn es

 

notwendig zum Umfahren, Überholen, Wenden oder Abbiegen ist.

 

b) In der rechten Fahrspur.. In den anderen Fahrspuren darf man nur dann fahren,

 

wenn es notwendig zum Umfahren, Überholen, Wenden oder Abbiegen ist

 

c) In beliebiger Fahrspur, wenn die anderen nicht gefährdet werden.

 

06060049 Wenn die gegenüberfahrenden Fahrzeuge links abbiegen: 189

 

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Telefon: 0 52 34 – 202 96 20 Mobil: 0 175 – 812 93 94

 

a) Weichen sie sich links aus. ( Die Fahrzeuge fahren mit rechten Seiten aneinander

 

vorbei)

 

b) Weichen sie sich rechts aus. ( Die Fahrzeuge fahren mit linken Seiten aneinander vorbei)

 

c) Weichen sie sich nach Umständen in der Kreuzung links oder rechts aus.

 

06060082 Der Fahrer in einer Einbahnstraße darf:

 

a) Rückwärtsfahren, wenn es unbedingt nötig ist, z.B. beim Parken.

 

b) Nicht Rückwärtsfahren.

 

c) Rückwärtsfahren, wenn diese Verkehrsstraße minimal 6 Meter breit ist.

 

0606083 Der Fahrer eines Kraftfahrzeuges:

 

a) Darf nicht an unübersichtlichen und gefährlichen Stellen wenden, z.B. in Kurven,

 

b) Darf an einem Zebrastreifen oder in der Nähe des Streifens wenden, wenn er die

 

Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.

 

c) Darf in der Nähe eines Bahnübergangs wenden, wenn die Bahnübergangeinrichtung

 

funktionsfähig ist.

 

06060084 Aus einer in eine andere Fahrspur darf den Fahrer nur dann überfahren,

 

wenn:

 

a) Er den Fahrer in der Fahrspur, in die er fährt, nicht behindert, er muss nicht blinken.

 

b) Er den Fahrer in der Fahrspur, in die er fährt, nicht gefährdet, er muss nicht blinken.

 

c) Er den Fahrer in der Fahrspur, in die er fährt, weder behindert noch gefährdet, er

 

muss blinken.

 

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06060085 Da, wo zwei Fahrspuren in eine zusammenlaufen und es ist nicht

 

offensichtlich welche die Durchgangsspur ist:

 

a) Darf der Fahrer in der linken Fahrspur den Fahrer in der rechten Fahrspur nicht

 

gefährden.

 

b) Hat der Fahrer in der rechten Fahrspur Vorfahrt.

 

c) Darf der Fahrer in der rechten Fahrspur den in der linken Fahrspur nicht gefährden.

 

06060097 Entlang der Straßenbahn fährt man:

 

a) Rechts und links, wenn die Gleise in der selben Höhe wie die Fahrbahn sind.

 

b) Rechts, links darf man fahren nur dann, wenn die Straßenbahn an einer Haltestelle steht.

 

c) Rechts, wenn es nicht durch ein Verkehrszeichen anders bestimmt wird.

 

06060098 Der Fahrer muss beim Einfahren von einer Stelle außerhalb des

 

Verkehrsweges auf die Verkehrstraße: 096

 

a) Den anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren.

 

b) Muss auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.

 

c) Den Fahrzeugen, die von Rechts kommen, die Vorfahrt gewähren.

 

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06060099 Die Straßenbahn ist in einer Haltestelle ohne Verkehrsinsel angehalten. Der

 

Fahrer eines anderen Fahrzeugs hinter dieser Straßenbahn muss:

 

a) Das Fahrzeug anhalten. Die Fahrt kann er erst dann fortsetzen, wenn er die

 

Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen nicht gefährden kann.

 

b) Das Fahrzeug anhalten, bis die Straßenbahn von der Haltestelle weiterfährt.

 

c) Die Straßenbahn mit erhöhter Aufmerksamkeit von links umfahren.

 

06060183 Die Fahrzeuge, die auf eine Verkehrsstraße einfahren:

 

a) Müssen vorher gesäubert werden, damit sie die Verkehrsstraße nicht verunreinigen.

 

b) Müssen nicht vorher gesäubert werden, wenn sie die Verkehrsstraße nur überfahren.

 

c) Müssen vorher Lichtwarnsignal geben.

 

06060185 Beim Rückwärtsfahren darf der Fahrer nicht:

 

a) Rauchen

 

b) Die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

 

c) Die anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

 

06060197 Beim Einreihen von der Anschlussspur in die Durchgangsspur:

 

a) Darf der Fahrer die Fahrer in der Durchgangsspur nicht beeinträchtigen.

 

b) Darf der Fahrer die Fahrer in der Durchgangsspur nicht gefährden.

 

c) Müssen beide Fahrer mit der selben Geschwindigkeit fahren.

 

06060214 Innerhalb der Ortschaft, auf einer Verkehrsstraße mit zwei oder mehreren

 

Fahrspuren in einer Fahrtrichtung darf der Fahrer benutzen:

 

a) Nur die rechte und mittlere Fahrspur, die linke Fahrspur benutzt man nur zum Abbiegen.

 

b) Beliebige Fahrspur, dabei wird nicht als Überholen angenommen, wenn die

 

Fahrzeuge in einer Fahrspur schneller fahren als in der andren Fahrspur.

 

c) Nur in rechter Fahrspur.

 

06060219 Außerhalb der Ortschaft, auf einer Verkehrsstraße mit zwei oder mehreren

 

Fahrspuren in einer Fahrtrichtung fährt man:

 

a) In der rechten Fahrspur. Die anderen kann man nur dann benutzen, wenn es nötig

 

zum Umfahren, Überholen, Wenden oder Abbiegen ist.

 

b) In beliebiger Fahrspur.

 

c) Meistens in der linken Fahrspur.

 

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06060220 Der Fahrer muss die Vorfahrt den Fahrzeugen auf der Verkehrsstraße

 

gewähren:

 

a) Nur dann, wenn er von einer Stelle außerhalb der Straße kommt, beim Einfahren von

 

einem Feld- oder Waldweg, von dem Radweg oder aus einem Wohnbereich oder einer

 

Fußgängerzone gelten die Bestimmungen des Fahrens in einer Kreuzung.

 

b) Beim Einfahren von einer Stelle außerhalb der Verkehrsstraße und beim Einfahren

 

von einem Sonderweg, Radweg oder Wohnbereich und Fußgängerzone auf eine

 

andere Verkehrsstraße.

 

c) beim Einfahren von einem Feld- oder Waldweg auf eine Verkehrsstraße, nur dann wenn

 

die Fahrzeuge auf der Verkehrsstraße von links kommen.

 

06060221 Die Fahrspuren wechseln darf der Fahrer nur dann:

 

a) Wenn er die Rückspiegel sauber hat.

 

b) Wenn sich in der Fahrspur, in die er fährt, keine Fahrzeuge befinden.

 

c) Wenn er die Fahrer in der Spur, in die er fährt, nicht gefährdet und beeinträchtigt,

 

dabei muss er blinken.

 

06060222 Entlang einer Verkehrsinsel fährt man:

 

a) Rechts, links darf man fahren, wenn rechts ein Hindernis ist, oder es mit Hinsicht

 

auf die Ausmaße des Fahrzeuges oder der Ladung sicherer ist.

 

b) Ausschließlich rechts, links in keinem Fall.

 

c) Nur links.

 

06060223 Beim Abbiegen auf der Kreuzung und zur einen Stelle, die außerhalb der

 

Verkehrsstraße liegt:

 

a) Muss der Fahrer blinken.

 

b) Muss der Fahrer nicht blinken

 

c) Blinken nur die Linksabbieger.

 

06060224 Vor dem Linksabbiegen muss sich der Fahrer einreihen:

 

a) In die linke Fahrspur und zwar 500 Meter vor der Stelle, wo er abbiegen will.

 

b) Möglichst so weit links in den Teil der Straße in seiner Fahrtrichtung.

 

c) Immer zur Mitte der Fahrbahn ohne Rücksicht auf den Gegenverkehr.

 

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06060226 Auf einer Verkehrsstraße wird gefahren:

 

a) Rechts, in einer Entfernung von 1 Meter von dem Fahrbahnrand.

 

b) Rechts, wenn es möglich ist, und am rechten Fahrbahnrand, wenn nicht anders

 

bestimmt ist.

 

c) Ausschließlich am rechten Fahrbahnrand, unter allen Umständen.

 

06060227 Auf einem Fahrbahnrand darf der Fahrer fahren:

 

a) Nur wenn er anhalten will.

 

b) Immer wenn er es für richtig hält, außer den Stellen, die mit einem Verkehrsschild

 

„Gefährlicher Fahrbahnrand“.

 

c) Nur beim Anhalten und Halten oder wenn es nötig ist auch beim Umfahren,

 

Abbiegen oder Wenden, dabei muss er aufmerksam sein.

 

06060229 Auf einen Straßenbahnstreifen, der in der Höhe der Fahrbahn ist, darf man

 

in Längsrichtung fahren:

 

a) Nur beim Umfahren, Überholen, Abbiegen, Wenden, Einfahren auf die

 

Verkehrsstraße oder wenn es besondere Umstände erfordern.

 

B) Nur dann, wenn es bei Rückwärtsfahren nötig ist.

 

c) Nur beim Abbiegen auf eine Stelle, die außerhalb der Straße liegt.

 

06060230 Der Fahrer, der beim Umfahren eines Fahrzeuges, das anhielt oder parkte,

 

oder beim Umfahren eines Verkehrshindernisses oder eines Fußgängers, aus seiner

 

Fahrtrichtung ausweicht:

 

a) Muss nicht blinken.

 

b) Darf nur die Fahrer, die hinter ihm fahren, gefährden.

 

c) Darf die Fahrer in der Gegenrichtung nicht beeinträchtigen und gefährden und

 

andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

 

06060232 Beim Abbiegen darf der Fahrer nicht:

 

a) Den Fahrer, der hinter ihm fährt, beeinträchtigen.

 

b) Den Fahrer, der hinter ihm fährt, gefährden und er muss auf erhöhte Vorsicht

 

achten.

 

c) Warnlichtzeichen geben.

 

06060318 Der Fahrer darf den getrennten Straßenbahnstreifen nur quer überfahren.

 

Kann er dabei die Straßenbahn beeinträchtigen? 390

 

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a) Ja.

 

b) Nein

 

06060326 Außerhalb der Ortschaft fährt man auf einer Verkehrsstraße mit zwei oder

 

mehreren Fahrspuren in einer Richtung: 416

 

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a) In der rechten Fahrspur, die anderen Fahrspuren können nur Fahrzeuge bis 3 500 Kg

 

benutzen.

 

b) In der rechten Fahrspur, die anderen kann man nur dann benutzen, wenn es nötig

 

zum Umfahren, Überholen, Wenden oder Abbiegen ist.

 

c) In beliebiger Fahrspur, aber wenn es nötig für die schneller fahrenden Fahrzeuge ist,

 

muss man die linke Fahrspur verlassen.

 

06060328 In der Einbahnstraße darf man Rückwärts fahren: 450

 

a) Nur dann wenn es unbedingt nötig ist, z.B. zum Ausfahren aus einer Reihe von

 

Autos.

 

b) Nur dann, wenn man beim Rückwärtsfahren die Hupe benutzt.

 

c) Beliebig, aber man muss immer eine geschulte Person mit haben.

 

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06060340 Auf einer Verkehrsstraße mit drei oder mehreren Fahrspuren in einer

 

Fahrtrichtung darf der Fahrer eines LKWs, dessen Gewicht mehr als 3 500 Kg beträgt

 

oder eines mehr als 7 Meter langen Kraftfahrzeuges, eines Sonderkraftfahrzeuges und

 

Motorrads mit der höchsten zugelassenen Geschwindigkeit von 45 km/h fahren:

 

a) In beliebiger Fahrspur, ohne Rücksicht auf die Fahrthandlung.

 

b) Ausschließlich in zwei Fahrspuren am rechten Rand der Fahrbahn, andere

 

Fahrspuren kann er nur dann benutzen, wenn es nötig zum Umfahren, Wenden oder

 

Abbiegen ist.

 

c) Nur in der rechten Fahrspur.

 

06060352 Auf einer Verkehrsstraße mit drei oder mehreren Fahrspuren in einer

 

Fahrtrichtung darf der Fahrer von linker Fahrspur in die mittlere Fahrspur fahren nur:

 

a) Dann, wenn er den Fahrer, der aus der rechten in die mittlere Fahrspur fährt, nicht

 

gefährdet.

 

b) Wenn er sicher ist, dass er die hinter ihn fahrenden Fahrer nicht beeinträchtigt.

 

c) Dann, wenn er den Fahrer, der von der rechten in die mittlere Fahrspur fährt, nicht

 

beeinträchtigt.

 

06060354 Der Fahrer beim Einfahren von dem Sonderweg auf eine andere

 

Verkehrsstraße:

 

a) Gewährt keine Vorfahrt.

 

b) Muss allen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren.

 

c) Gewährt die Vorfahrt nur den Fahrzeugen, die von links kommen.

 

06060358 Steht zum Einordnen in die Durchgangsspur ein Beschleunigungsstreifen

 

zur Verfügung:

 

a) Muss der Fahrer vor dem Einordnen in die Durchgangsspur anhalten.

 

b) Muss der sich in der Durchgangsspur befindende Fahrer die Geschwindigkeit senken.

 

c) Muss der Fahrer vor dem Einordnen in die Durchgangsspur den

 

Beschleunigungsstreifen nutzen.

 

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06060398 Ist für das Einreihen in die Durchgangsspur ein Anschlussstreifen

 

eingerichtet: 014

 

a) Ist der Fahrer verpflichtet vor dem Einreihen in die Durchgangsspur den

 

Anschlussstreifen benutzen.

 

b) Muss ihn nicht der Fahrer benutzen, wenn er beim Einfahren in die Durchgangsspur

 

andere Fahrer nicht beeinträchtigt und gefährdet.

 

c) Ist der Fahrer verpflichtet, vor dem Einreihen die Geschwindigkeit von mindestens

 

80 Km/h zu erreichen.

 

06060413 Der Fahrer aus dem Sichtfeld: 029

 

a) Muss die Vorfahrt dem roten Fahrzeug gewähren, weil das Fahrzeug von rechts kommt.

 

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b) Muss nicht die Vorfahrt dem roten von rechts kommenden Fahrzeug gewähren, weil

 

sich das Fahrzeug sich im Beschleunigungsstreifen bewegt.

 

c) Muss durch Geschwindigkeitssenkung dem roten von rechts kommenden Fahrzeug eine

 

kontinuierliche Fahrt ermöglichen.

 

06060468 Entlang der Straßenbahn fährt man:

 

a) Rechts, links nur dann, wenn im Gegenverkehr keine Straßenbahn oder Fahrzeug kommt.

 

b) Rechts, wenn es nicht durch das Verkehrszechen „Straßenbahn umfahren“ anders

 

bestimmt ist.

 

c) Links.

 

06040187 Der Fahrer, der beim Überholen aus der Fahrtrichtung ausweicht:

 

a) Muss nicht blinken.

 

b) Muss blinken.

 

c) Blinkt nur dann, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.

 

06040222 Darf der Fahrer kurz vor dem Zebrastreifen, wenn er blinkt, überholen?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06040268 Der Fahrer darf nicht überschreiten:

 

a) Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges; wenn es sich um einen Straßenzug

 

handelt, dann darf er die Höchstgeschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge des

 

Gesamtzuges nicht überschreiten.

 

b) Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges; wenn es um einen Straßenzug geht, muss er die

 

Höchstgeschwindigkeit des Anhängerfahrzeuges nicht beachten.

 

c) Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges; wenn es um einen Straßenzug geht, muss er die

 

Höchstgeschwindigkeit des Anhängerfahrzeuges beachten.

 

06040276 Der Fahrer, der die Straßenbahn rechts vorbei fahren nicht beabsichtigt

 

oder nicht kann,

 

a) Muss hinter der Straßenbahn in solcher Entfernung fahren, dass er den anderen

 

Fahrern die Fahrt entlang der Straßenbahn ermöglichen kann.

 

b) Muss hinter der Straßenbahn weiterfahren und an solcher Stelle, wo es möglich ist, die

 

Straßenbahn rechts vorbeifahren.

 

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c) Muss das Fahrzeug anhalten und den anderen Fahrern die Fahrt entlang der Straßenbahn

 

ermöglichen.

 

06040297 Der Fahrer beim Verlassen des Kreisverkehrs:

 

a) Ist verpflichtet nach rechts zu blinken.

 

b) Ist nicht verpflichtet zu blinken.

 

c) Ist verpflichtet die anderen Verkehrsteilnehmer durch ein Lichtwarnsignal zu informieren

 

dass er den Kreisverkehr verlässt.

 

06050157 Auf der Schnellstraße gelten:

 

a) Die selben Vorschriften, wie auf der Straße der 1. Ordnung und auch die Bestimmung

 

über die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

 

b) Die selben Vorschriften wie auf der Autobahn, einschließlich den Bestimmungen

 

über die Höchstgeschwindigkeit.

 

c) Die selben Vorschriften wie auf der Autobahn, außer der Bestimmungen über die

 

Höchstgeschwindigkeit, die nicht 90 km/h überschreiten darf.

 

06050351 Der Fahrer des überholten Fahrzeugs: 460

 

a) Darf die Geschwindigkeit nicht steigern und auch anders das Überholen verhindern

 

b) Darf die Geschwindigkeit steigern und auch anders das Überholen verhindern

 

c) Darf die Geschwindigkeit steigern, wenn er ein stärkeres Auto hat.

 

06050352 Die Fahrer der entgegenfahrenden Fahrzeuge weichen aus:

 

a) Links, rechtzeitig und mit einem ausreichenden Abstand.

 

b) Links, mindestens 10 Meter vor der Stelle, wo sie aneinander fahren.

 

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c) Rechts, rechtzeitig und mit einem ausreichenden Abstand.

 

06050358 Beim Fahren auf der Schnellstraße:

 

a) Ist es untersagt anzuhalten und außerhalb der Stellen zu parken, die als Parkplatz

 

bezeichnet sind.

 

b) Ist es untersagt anzuhalten und zu parken; auf dem Randstreifen darf man parken.

 

c) Gelten die selben Vorschriften fürs Anhalten und Parken wie auf anderen

 

Verkehrsstraßen.

 

06050360 Der Fahrer beim Verlassen des Kreisverkehrs:

 

a) Muss nach links blinken.

 

b) Muss nach rechts blinken.

 

c) Muss nicht blinken.

 

06050362 Darf der Fahrer kurz vor dem Zebrastreifen, wenn er blinkt, überholen?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06050363 Beim Fahren auf der Autobahn:

 

a) Ist es untersagt anzuhalten und außerhalb der Stellen zu parken, die als Parkplatz

 

bezeichnet sind.

 

b) Ist es untersagt anzuhalten und zu parken; auf dem Randstreifen darf man parken.

 

c) Gelten die selben Vorschriften fürs Anhalten und Parken wie auf anderen

 

Verkehrsstraßen.

 

06050369 Der Fahrer, der beim Überholen eines anderen Kraftfahrzeuges aus seiner

 

Fahrtrichtung ausschert:

 

a) Muss nicht blinken, wenn er beim Überholen die Fahrer hinter ihm weder beeinträchtigt

 

noch gefährdet

 

b) Muss blinken und darf die Fahrer hinter ihm weder beeinträchtigen noch gefährden.

 

c) Blinkt nur dann, wenn er den Fahrer des überholten Fahrzeuges mit einem Lichtsignal

 

oder durch Hupen vorher nicht gewarnt hat.

 

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06050377 Sie beabsichtigen nach der Überholung sich vor dieses Fahrzeug

 

einzureihen. Müssen Sie dabei blinken?

 

a) Ja

 

b) Nein.

 

06050514 Auf der Straße für Kraftfahrzeuge:

 

a) Ist es untersagt anzuhalten und außerhalb der Stellen zu parken, die als Parkplatz

 

bezeichnet sind.

 

b) Ist es untersagt anzuhalten und zu parken; auf dem Randstreifen darf man parken.

 

c) Ist es untersagt außerhalb der Stellen zu parken, die als Parkplatz bezeichnet sind; auf

 

dem Randstreifen kann man auch außerhalb der Parkplätze anhalten

 

06050621 Falls sich die Fahrer der entgegenkommenden Fahrzeuge nicht sicher

 

ausweichen können, und zu einer sicheren Ausweichung ein Zurückfahren eines

 

Fahrers nicht notwendig ist:

 

a) Muss Vorfahrt der Fahrer gewähren, auf dessen Seite ein Hindernis oder

 

verengte Straße ist

 

b) Muss die Vorfahrt der Fahrer gewähren auf dessen Seite kein Hindernis oder

 

verengte Straße ist.

 

c) Muss die Vorfahrt der Fahrer gewähren, für den es leichter oder weniger gefährlich

 

ist.

 

06050622 Falls sich die Fahrer der entgegenkommenden Fahrzeuge nicht sicher

 

ausweichen können, und zu einer sicheren Ausweichung ein Rückwärtsfahren eines

 

Fahrers notwendig ist:

 

a) Wird es der Fahrer tun, auf dessen Seite ein Hindernis oder verengte Straße ist.

 

b) Wird es der Fahrer tun, auf dessen Seite kein Hindernis oder verengte Straße ist.

 

c) Wird es der Fahrer tun, für den es leichter oder weniger gefährlich ist.

 

06060067 Falls es während der Fahrt auf der Autobahn auf dem Fahrzeug oder auf der

 

Last zu einer Panne kommt, wegen derer man nicht auf der Ebene die

 

Geschwindigkeit von 80 km/h nicht erreichen kann, muss der Fahrer:

 

a) Die Autobahn auf der nächsten Ausfahrt verlassen.

 

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b) Das Fahrzeug sofort am Randstreifen abstellen und als Verkehrshindernis

 

kennzeichnen.

 

c) In die Fahrspur für langsame Fahrzeuge überfahren und darin die Fahrt fortsetzen.

 

06060069 Während der Fahrt auf der Autobahn außerhalb der Ortschaft zeigte sich,

 

dass man mit Ihrem Fahrzeug die Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h. (z. B. zu

 

kleine Leistung des Motors oder zu große Last) nicht erreichen kann. Können sie die

 

Fahrt fortsetzen ?

 

a) Ja. Es ist wichtig, dass das Fahrzeug diese Geschwindigkeit auf der Ebene

 

erreichen kann.

 

b) Nein. Sie müssen die Autobahn auf der nächsten Ausfahrt verlassen.

 

c) Nein. Sie müssen das Fahrzeug am Randstreifen abstellen und als

 

Verkehrshindernis kennzeichnen.

 

06060070 Während der Fahrt auf der Straße für Kraftfahrzeuge außerhalb der Ortschaft

 

zeigte sich, dass man mit Ihrem Fahrzeug die Geschwindigkeit von mindestens

 

80 km/h. (z. B. zu kleine Leistung des Motors oder zu große Last) nicht erreichen kann.

 

Können sie die Fahrt auf dieser Straße fortsetzen ?

 

a) Ja. Es ist wichtig, dass das Fahrzeug diese Geschwindigkeit auf der Ebene

 

erreichen kann.

 

b) Nein. Sie müssen die Straße für Kraftfahrzeuge auf der nächsten Ausfahrt verlassen.

 

c) Nein. Sie müssen das Fahrzeug am Randstreifen abstellen und als

 

Verkehrshindernis kennzeichnen.

 

06060100 Der Fahrer, der bei der Überholung eines Kraftfahrzeuges aus seiner

 

Richtung ausschert:

 

a) Muss nicht blinken, falls er bei der Überholung die Fahrer hinter ihm weder

 

beeinträchtigt noch gefährdet.

 

b) Muss blinken und darf die Fahrer hinter ihm weder beeinträchtigen noch

 

gefährden.

 

c) Blinkt nur dann, falls er den Fahrer des überholten Fahrzeuges nicht in einer anderen

 

Weise aufmerksam gemacht hat.

 

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06060101 Der Fahrer, der sich nach der Überholung vor das überholte Fahrzeug

 

einreiht:

 

a) Kann den Fahrer des überholten Fahrzeuges beeinträchtigen und muss blinken.

 

b) Muss blinken und darf den Fahrer des überholten Fahrzeuges weder

 

beeinträchtigen noch gefährden.

 

c) Muss nicht blinken, falls er den Fahrer des überholten Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.

 

06060102 Der Kraftfahrzeugsfahrer mit einem zugelassenen Gewicht über 3 500 kg,

 

mit der Ausnahme eines Omnibusses, darf außerhalb der Ortschaft mit einer

 

Höchstgeschwindigkeit fahren:

 

a) 90 km/h.

 

b) 80 km/h.

 

c) 70 km/h.

 

06060103 Falls mit dem Verkehrszeichen „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ nicht

 

höhere Geschwindigkeit zugelassen ist, darf der Fahrer in der Ortschaft mit einer

 

Höchstgeschwindigkeit fahren von:

 

a) 50 km/h.

 

b) 60 km/h.

 

c) 70 km/h.

 

06060104 Bei der Benutzung von Schneeketten darf der Fahrer fahren:

 

a) Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

b) Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

 

c) Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

06060105 Der hinter einem anderen Fahrzeug fahrende Fahrer:

 

a) Muss nicht hinter ihm einen genügenden sicheren Abstand halten, falls dies die

 

Verkehrssituation nicht erfordert.

 

b) Muss hinter ihm einen genügenden sicheren Abstand halten, dass er einen

 

Zusammenstoß im Falle einer plötzlichen Herabsetzung der Geschwindigkeit

 

oder eines plötzlichen Anhaltens des vor ihm fahrenden Fahrzeuges vermeiden

 

konnte.

 

c) Muss hinter ihm einen genügenden sicheren Abstand nur in unübersichtlichen Teilen

 

der Straße halten.

 

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06060106 Der Fahrer darf nicht überholen:

 

a) Auf einem Fußgängerübergang und unmittelbar davor.

 

b) Unmittelbar hinter einem Fußgängerübergang.

 

c) In der verkehrsgeregelten Kreuzung

 

06060107 Die Fahrer der entgegenfahrenden Fahrzeuge weichen aus:

 

a) Links, rechtzeitig und mit einem ausreichenden Abstand.

 

b) Rechts, der Seitenabstand muss mindestens 1 m betragen.

 

c) Rechts, rechtzeitig und mit einem ausreichenden Abstand.

 

06060108 Die Bestimmung über den Betrieb auf der Autobahn ist gültig für:

 

a) Nur Autobahnen.

 

b) Für Autobahnen und für Straßen für Kraftfahrzeuge.

 

c) Für alle Straßen mit der Ausnahme der Gemeindestraßen.

 

06060109 Auf die Autobahn einfahren und von der Autobahn ausfahren darf der

 

Fahrer:

 

a) Eines Gespannfahrzeuges oder eines motorlosen Fahrzeuges nur am Parkplatz.

 

b) Mit einer Geschwindigkeit nicht höher als 50 km/h.

 

c) Nur an dazu bestimmten Stellen.

 

06060111 Auf der Kreuzung, wo die Vorfahrt mit Verkehrszeichen nicht geregelt ist,

 

muss der Fahrer die Vorfahrt gewähren:

 

a) Von rechts kommenden Kraftfahrzeugen und Reitern, Straßenbahnen in beiden

 

Richtungen und von rechts kommenden Fußgängern.

 

b) Von links kommenden Fahrzeugen und Reitern oder einer von links kommenden

 

organisierten Gruppe von Fußgängern oder Begleitern von getriebenen Tieren.

 

c) Von rechts kommenden Fahrzeugen und Reitern oder einer von rechts

 

kommenden organisierten Gruppe von Fußgängern oder Begleitern von

 

getriebenen Tieren

 

06060113 Der Fahrer darf nicht in die Kreuzung einfahren, sofern ihm die Situation

 

eine Weiterfahrt verwehrt, sodass er dazu veranlasst würde, auf der Kreuzung das

 

Fahrzeug anzuhalten. Dies gilt nicht:

 

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a) Sofern der Grund für das Anhalten des Fahrzeuges ist, dass der Fahrer sich dazu

 

entschließt, auf dieser Kreuzung rückwärts zu fahren.

 

b) Sofern der Grund hierfür ist, einem Fußgänger ein ungestörtes und sicheres

 

Überqueren der Fahrbahn auf einem Zebrastreifen zu ermöglichen oder die Pflicht,

 

beim Linksabbiegen Vorfahrt gewähren zu müssen.

 

c) Sofern der Fahrer das Fahrzeug auf der Kreuzung aufgrund der Verkehrssituation

 

anhalten musste, hauptsächlich im Falle von hohem Verkehrsaufkommen.

 

06060114 Der Fahrer darf nicht in eine Kreuzung einfahren, sofern ihm die Situation

 

eine Weiterfahrt verwehrt, sodass er dazu veranlasst wäre, auf der Kreuzung das

 

Fahrzeug anzuhalten. Dies gilt nicht:

 

a) Sofern der Grund für das Anhalten des Fahrzeuges ist, dass der Fahrer sich dazu

 

entschließt, auf dieser Kreuzung oder in ihrer unmittelbaren Nähe rückwärts zu fahren.

 

b) Sofern der Grund hierfür ist, einem Fußgänger ein ungestörtes und sicheres

 

Überqueren der Fahrbahn an einem Zebrastreifen zu ermöglichen oder die Pflicht,

 

beim Linksabbiegen Vorfahrt gewähren zu müssen.

 

c) Sofern ein Fahrer das Fahrzeug aus dem Grunde anhalten musste, weil aufgrund hohen

 

Verkehrsaufkommens auch die vor ihm fahrenden Fahrzeuge anhielten.

 

06060115 Sie sind der Fahrer aus dem Sichtfeld. Bei der Fahrt in der Kreuzung, welche

 

auf dem Bild dargestellt ist: 5001

 

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a) Gewähren Sie dem grünen Fahrzeug Vorfahrt, weil dieses Fahrzeug von links kommt.

 

b) Gewähren Sie dem grünen Fahrzeug Vorfahrt, weil dieses Fahrzeug von rechts

 

kommt.

 

c) Haben Sie Vorfahrt vor dem grünen Fahrzeug, weil dieses Fahrzeug von links kommt.

 

06060184 Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge weichen aus:

 

a) Nach rechts, rechtzeitig und in ausreichendem Masse.

 

b) Grundsätzlich nach links.

 

c) So, dass sie einen Seitenabstand von wenigstens 2 m einhalten.

 

06060186 Ein Fahrer, welcher beim Überholen aus der Fahrtrichtung ausschert:

 

a) Muss blinken und darf die hinter ihm fahrenden Fahrer weder beeinträchtigen noch

 

gefährden.

 

b) Blinkt nicht

 

c) Muss nur dann blinken, wenn sich hinter ihm ein weiteres Fahrzeug befindet.

 

06060199 Auf der Autobahn und auf der Straße für Kraftfahrzeuge ist Anhalten und

 

Parken gestattet:

 

a) Nur an als Parkplatz gekennzeichneten Stellen.

 

b) Nur auf dem Randstreifen oder auf dem mittleren Trennstreifen.

 

c) überall, falls damit Fahrer anderer auf der Autobahn oder auf der Straße für

 

Kraftfahrzeuge fahrenden Fahrzeuge nicht eingeschränkt oder bedroht werden.

 

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06060209 Der Fahrer darf nur mit einer solchen Geschwindigkeit fahren:

 

a) Dass er in der Lage ist, das Fahrzeug anzuhalten, wenn ein anderer Fahrer ihm die

 

Vorfahrt nimmt.

 

b) Dass er in der Lage ist, das Fahrzeug innerhalb von 100 m anzuhalten.

 

c) Dass er das Fahrzeug in der Entfernung, die er überblicken kann, anhalten kann.

 

06060216 Die Geschwindigkeit muss ein Fahrer anpassen:

 

a) Dem Gesundheitszustand des Beifahrers.

 

b) Der entsprechenden Jahreszeit.

 

c) Dem voraussichtlichen bau- und verkehrstechnischen Zustand der Verkehrsstraße.

 

06060231 Der Fahrer darf nicht überholen:

 

a) Wenn er vor sich keine solche Aussicht hat, die ihm ein sicheres Überholen erlaubt.

 

b) Wenn er zuvor kein Warnsignal gegeben hat.

 

c) Wenn er vor sich keine Aussicht von wenigstens 3000 m hat.

 

06060315 Sofern Sie an diese Kreuzung fahren, müssen Sie Vorfahrt gewähren: 434

 

a) Allen Fahrzeugen, Reitern, organisierten Fußgängergruppen und Führern von

 

Tierherden, die sich von der Hauptverkehrsstraße der Kreuzung nähern.

 

b) Allen Fahrzeugen, Reitern und organisierten Fußgängergruppen, die sich von der

 

Hauptverkehrsstraße der Kreuzung nähern. Führer von Tierherden müssen Ihnen Vorfahrt

 

gewähren.

 

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c) Allen Fahrzeugen und Reitern, die sich von der Hauptstraße her der Kreuzung nähern.

 

Organisierte Fußgängergruppen und Führer von Tierherden müssen Ihnen Vorfahrt

 

gewähren.

 

06060316 Habe ich, aus diesem Sichtfeld, die Pflicht dem von rechts kommenden

 

Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren? 181

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06060320 Wenn Sie an diese Kreuzung fahren, müssen Sie sämtlichen Fahrzeugen die

 

Vorfahrt gewähren: 434

 

a) Nur von rechts.

 

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b) Nur von links.

 

c) Von rechts und links.

 

06060329 Ein angehängtes Fahrzeug, welches in der mittleren Fahrspur fährt, hat eine

 

erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h. Darf dieses Fahrzeug auf der Autobahn

 

fahren? 425

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06060359 Der Fahrer darf an einer Kreuzung und unmittelbar vor ihr nicht überholen;

 

dieses Verbot gilt nicht:

 

a) Auf einer Hauptstraße.

 

b) Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß beleuchtet ist.

 

c) Wenn der Fahrer ordnungsgemäß rechtzeitig ein Zeichen zur Richtungsänderung gibt.

 

06060361 Der Fahrer eines Kraftwagenzuges, dessen Gesamtlänge 7 m übersteigt,

 

darf ein anderes Fahrzeug nicht überholen:

 

a) Sofern er zu dessen Überholen keine ausreichende Geschwindigkeit hat, sodass er

 

durch seine deutlich geringere Geschwindigkeit die übrigen Fahrzeuge in ihrer Fahrt

 

behindert.

 

b) Sofern ein solches Fahrzeug nicht mit wenigstens 50 km/h fährt.

 

c) Sofern die Sicht deutlich eingeschränkt ist.

 

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06060371 Der Fahrer darf nicht plötzlich die Geschwindigkeit verringern oder

 

anhalten:

 

a) Sofern dies die Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen nicht erfordert.

 

b) Mit Ausnahme von Fällen des Unwohlseins.

 

c) Mit Ausnahme von Fällen, in denen er von einem Mitarbeiter der Bahn angehalten wird.

 

06060372 Der Fahrer darf nicht überholen:

 

a) Sofern er eine unsaubere Heckscheibe hat.

 

b) Auf dem Zebrastreifen und unmittelbar vor ihm.

 

c) Direkt hinter dem Zebrastreifen.

 

06060375 Auf der Autobahn und auf den Verkehrsstraßen für Kraftfahrzeuge ist das

 

Abschleppen eines Kraftfahrzeugs nur erlaubt:

 

a) Wird er am Randstreifen abgeschleppt (auf dem Standstreifen).

 

b) Ist es möglich bei einer Fahrt auf der Ebene mit wenigstens 60 km/h zu fahren.

 

c) Sofern es zu seiner Entfernung nötig ist; das Fahrzeug darf lediglich bis zur

 

nächsten Ausfahrt geschleppt werden, wo es die Autobahn oder die Verkehrsstraße

 

für Kraftfahrzeuge verlassen muss.

 

06060376 Auf der Autobahn ist das Abschleppen eines Fahrzeuges nur erlaubt:

 

a) Wird es auf dem Rand- oder Standstreifen abgeschleppt.

 

b) Sofern es möglich ist, bei einer Fahrt auf einer Ebene wenigstens 65 km/h zu erreichen.

 

c) Sofern es zu seiner Entfernung nötig ist; das Fahrzeug darf lediglich bis zur

 

nächsten Ausfahrt geschleppt werden, wo es die Autobahn oder die Verkehrsstraße

 

für Kraftfahrzeuge verlassen muss.

 

06060377 Auf den Verkehrsstraßen für Kraftfahrzeuge ist das Abschleppen von

 

Fahrzeugen nur erlaubt:

 

a) Sofern das maximal zulässige Gesamtgewicht nicht 3 500 kg überschreitet.

 

b) Wenn bei der Fahrt auf der Ebene 80 km/h erreicht werden können.

 

c) Sofern es zu seiner Entfernung nötig ist; das Fahrzeug darf lediglich bis zur

 

nächsten Ausfahrt geschleppt werden, wo es die Autobahn oder die Verkehrsstraße

 

für Kraftfahrzeuge verlassen muss.

 

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06060378 Der Fahrer darf auf die Autobahn oder Verkehrsstraße für Kraftfahrzeuge

 

einfahren oder von der Autobahn oder Verkehrsstraße ausfahren:

 

a) Nur an dafür bestimmten Stellen.

 

b) Von jeder Stelle oder Grundstücken aus, die der Autobahn oder der Verkehrsstraße für

 

Kraftfahrzeuge anliegen.

 

c) Überall.

 

06060385 Man überholt:

 

a) Links und dies ohne Ausnahme.

 

b) Rechts oder links, je nachdem wo es im entsprechenden Moment mehr Platz zum

 

sicheren Überholen gibt.

 

c) Links; rechts werden Fahrzeuge überholt, die links abbiegen und bei denen kein

 

Zweifel besteht, dass sie erneut die Fahrtrichtung ändern.

 

06060469 Dem Fahrer ist auf einer Autobahn oder Verkehrsstraße für Kraftfahrzeuge

 

verboten:

 

a) Wenden, Rückwärtsfahren und das Auffahren auf den mittleren Trennstreifen,

 

einschließlich dort, wo dieser unterbrochen ist.

 

b) Rückwärtsfahren, das Auffahren auf den mittleren Trennstreifen und das Wenden sind nur

 

an den Stellen erlaubt, an denen der Trennstreifen durchbrochen ist.

 

c) Rückwärtsfahren, das Auffahren auf den mittleren Trennstreifen und das Wenden sind nur

 

an den Stellen erlaubt, an denen der Trennstreifen nicht durchbrochen ist.

 

06040255 In einem Tunnel ist es zu einer Panne eines Kraftfahrzeugs gekommen, der

 

unfahrbar ist. Als Fahrer eines solchen Fahrzeuges dürfen Sie nicht:

 

a) Rauchen und mit offenem Feuer umgehen.

 

b) Das Fahrzeug verlassen.

 

c) Andere Fahrzeuge anhalten.

 

06040328 In der Einbahnstraße darf der Fahrer anhalten und parken:

 

a) Nur rechts.

 

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b) Nur links.

 

c) Rechts und links.

 

06040342 Vor einem Bahnübergang, an dem ein Verkehrszeichen mit der Aufschrift

 

„Stopp, Vorfahrt gewähren“ platziert ist, muss der Fahrer das Fahrzeug anhalten:

 

a) An einer solchen Stelle, von wo aus er gebührliche Sicht über die Gleise hat.

 

b) Höchstens 5m hinter diesem Verkehrszeichen.

 

c) Wenigstens 5m vor dem Bahnübergang.

 

06040347 Auf einer Straßenvegetation, sofern dies durch eine örtliche Änderung auf

 

der Verkehrsstraße nicht erlaubt ist:

 

a) Darf der Fahrer für einen unbedingt nötigen Zeitraum anhalten.

 

b) Der Fahrer darf nicht anhalten und parken.

 

c) Der Fahrer darf anhalten, nicht aber parken.

 

06050339 Der Fahrer darf anhalten und parken:

 

a) Im Beschleunigungsstreifen, wenigstens 50 m vor der Anschlussstelle.

 

b) Nur auf der Abbiegerspur.

 

c) Im Beschleunigungsstreifen oder auf der Abbiegerspur.

 

06050636 Kommt es bei der Fahrt in einem Tunnel zu einer Wagenpanne, aufgrund

 

derer das Fahrzeug nicht fahrbar ist:

 

a) Darf der Fahrer des Pannenfahrzeuges je nach Situation andere Fahrzeuge

 

anhalten.

 

b) Sind der Fahrer und die beförderte Person des Pannenfahrzeuges verpflichtet, umgehend

 

den Tunnel zu verlassen.

 

c) Ist der Fahrer des Pannenfahrzeuges verpflichtet, umgehen den Defekt zu beseitigen, der

 

ihn an der Weiterfahrt hindert.

 

06050637 Kommt es bei der Fahrt in einem Tunnel zu einer Fahrzeugpanne, aufgrund

 

derer das Fahrzeug unfahrbar ist:

 

a) Dürfen weder der Fahrer noch die beförderte Person im Fahrzeug rauchen oder mit

 

offenem Feuer umgehen. Eine unabhängige Heizung im Pannenfahrzeug muss im

 

Tunnel ausgeschaltet sein.

 

b) Der Fahrer des Pannenfahrzeuges kennzeichnet das Fahrzeug nicht als Hindernis auf

 

einer Verkehrsstraße.

 

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c) Der Fahrer und die beförderte Person können im Fahrzeug bleiben, sofern sie umgehend

 

die Polizei oder einen für den Tunnel Verantwortlichen von der Panne benachrichtigt haben.

 

06060116 Fährt ein Fahrer zum Zwecke des Anhaltens oder Stehens an den Rand einer

 

Verkehrsstraße oder an einen Gehsteig:

 

a) Muss er nicht blinken.

 

b) Muss er nicht blinken, sofern er die hinter ihm fahrenden Fahrzeuge weder beeinträchtigt

 

noch gefährdet.

 

c) Er muss blinken.

 

06060117 In das Fahrzeug einsteigen oder aus dem Fahrzeug aussteigen darf man

 

nur:

 

a) Hält das Fahrzeug in einem Ort an einer dafür bestimmten Stelle, z.B. einem Parkplatz,

 

an.

 

b) Sofern dadurch die Sicherheit der ein- und aussteigenden Personen nicht gefährdet ist,

 

ohne Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer auf einer Verkehrsstraße.

 

c) Sofern dadurch die Sicherheit der ein- und aussteigenden Personen, sowie der

 

übrigen Verkehrsteilnehmer auf einer Verkehrsstraße nicht gefährdet ist.

 

06060118 Wird ein unterbrochenes Warnzeichen mit der Hupe oder einer Glocke an

 

einem Bahnübergang gegeben, bedeutet dies, dass der Fahrer:

 

a) Er kann den Übergang sicher überfahren.

 

b) Er muss beim Überfahren des Übergangs erhöhte Vorsicht walten lassen.

 

c) Er darf den Übergang nicht überfahren.

 

06060119 Fahrzeuge reihen sich vor dem Bahnübergang ein:

 

a) Zufällig.

 

b) Hintereinander, so wie sie herangefahren sind.

 

c) So, dass alle Fahrer ausreichend Sicht auf den Bahnübergang haben.

 

06060120 Beim Überfahren an einem Bahnübergang darf der Fahrer nicht:

 

a) Plötzlich die Geschwindigkeit verringern.

 

b) Die Zeit des Überfahrens unnötig verlängern.

 

c) Ein akustisches Warnsignal geben.

 

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06060121 Wird eine Warnung mit zwei roten Lichtern gegeben, welche abwechselnd

 

an einem Bahnübergang leuchten, bedeutet es, dass der Fahrer:

 

a) Nicht über den Bahnübergang fahren darf.

 

b) Über den Bahnübergang fahren darf.

 

c) Er muss dass Warnblinklicht einschalten.

 

06060122 Blinkt ein weißes Licht der Warnanlage am Bahnübergang, darf der Fahrer

 

50m vor dem Bahnübergang und über den Bahnübergang mit einer Geschwindigkeit

 

fahren von:

 

a) Maximal 30 km/h.

 

b) Maximal 40 km/h.

 

c) Maximal 50 km/h.

 

06060125 Ein Fahrer, der sich dazu entscheidet, sich so von seinem Fahrzeug zu

 

entfernen, dass er bei Bedarf nicht sofort reagieren kann:

 

a) Muss den Motor und die Zündung abstellen und die Handbremse gebrauchen oder einen

 

Gang einlegen.

 

b) Er muss mit der Warnblinkanlage ein Warnsignal geben und den Motor und die Zündung

 

abstellen.

 

c) Er muss solche Maßnahmen ergreifen, dass das Fahrzeug die Verkehrssicherheit

 

nicht gefährdet und eine andere Person es nicht unbefugt benutzen kann.

 

06060126 Kommt es im Tunnel zu einer Panne, die das Fahrzeug unfahrbar macht :

 

a) Ist der Fahrer je nach Situation berechtigt, andere Fahrzeuge anzuhalten.

 

b) Ist der Fahrer verpflichtet, das Pannenfahrzeug unverzüglich aus dem Tunnel zu

 

entfernen, z.B. durch Abschleppen.

 

c) Ist der Fahrer unmittelbar verpflichtet, den Defekt, der an der Weiterfahrt hindert, zu

 

beseitigen.

 

06060127 Kommt es im Tunnel zu einer Panne, die das Fahrzeug unfahrbar macht :

 

a) Dürfen weder der Fahrer noch die beförderte Person rauchen oder mit offenem

 

Feuer umgehen. Eine unabhängige Heizung im Fahrzeug muss ausgeschaltet sein.

 

b) Dürfen weder der Fahrer noch die beförderte Person rauchen oder mit offenem Feuer

 

umgehen. Eine unabhängige Heizung im Fahrzeug kann eingeschaltet sein.

 

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c) Dürfen der Fahrer und die beförderte Person nicht mit offenem Feuer umgehen, rauchen

 

dürfen sie nur an dafür vorgesehenen Stellen. Eine unabhängige Heizung im

 

Pannenfahrzeug kann eingeschaltet sein.

 

06060128 Es kommt bei der Fahrt im Tunnel zu einer Panne, die das Fahrzeug

 

unfahrbar macht. Der Fahrer des Pannenfahrzeuges ist:

 

a) Berechtigt, je nach Situation andere Fahrzeuge anzuhalten.

 

b) Verpflichtet die Warnblinklichtanlage einzuschalten und den Tunnel umgehend zu

 

verlassen.

 

c) Verpflichtet, umgehen den Defekt zu beseitigen oder das Pannenfahrzeug aus dem

 

Tunnel zu entfernen.

 

06060129 Es kam in einem Tunnel zu einer Panne an dem Kraftfahrzeug. Als Fahrer

 

dieses Fahrzeuges dürfen Sie nicht:

 

a) Rauchen und mit offenem Feuer umgehen.

 

b) Rauchen und mit offenem Feuer umgehen dürfen Sie, sofern dies zur Beseitigung des

 

Defekts unbedingt nötig ist.

 

c) Mit offenem Feuer umgehen, rauchen dürfen Sie im Tunnel nur in dafür gekennzeichneten

 

Bereichen.

 

06060150 Blinkt ein weißes Licht der Warnanlage am Bahnübergang, darf der Fahrer

 

50m vor dem Bahnübergang und über den Bahnübergang mit einer Geschwindigkeit

 

fahren von:

 

a) Maximal 30 km/h.

 

b) Maximal 50 km/h.

 

c) Minimal 30 km/h.

 

06060202 Vor einem Bahnübergang:

 

a) Darf der Fahrer keinen Gang schalten.

 

b) Muss der Fahrer immer anhalten, um sich zu überzeugen, ob er den Übergang überfahren

 

kann.

 

c) Muss sich der Fahrer besonders vorsichtig verhalten und er muss sich davon

 

überzeugen, dass er den Übergang überfahren kann.

 

06060206 Der Fahrer darf anhalten und parken:

 

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a) Rechts in Fahrtrichtung, so nah als möglich am Randstreifen der Verkehrsstraße

 

und in Einbahnstraßen rechts und links.

 

b) Nur links in Fahrtrichtung.

 

c) Nur außerhalb der Fahrbahn.

 

06060207 Der Fahrer darf anhalten und parken:

 

a) Grundsätzlich nur in einer Reihe.

 

b) In einer Reihe und parallel zum Randstreifen der Verkehrsstraße und, sofern es

 

nicht zur Gefährdung der Verkehrssicherheit kommt, darf er im Ort anhalten und

 

senkrecht oder schräg zum Randstreifen hin parken oder in einer zweiten Reihe

 

anhalten.

 

c) Senkrecht oder schräg am Randstreifen in einem Ort.

 

06060217 Über die Beseitigung eines Fahrzeuges, das unberechtigt auf einem

 

reservierten Parkplatz steht:

 

a) Kann nur der Polizeibeamte entscheiden.

 

b) Kann nur der Gemeindepolizist entscheiden.

 

c) Entscheidet der Polizeibeamte oder Gemeindepolizist; das Fahrzeug wird auf

 

Kosten seines Betreibers abgeschleppt.

 

06060337 Dürfen Sie als Fahrer des Fahrzeuges aus dem Sichtfeld auf diesen

 

Bahnübergang fahren? 102

 

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a) Ja.

 

b) Nein.

 

06060344 Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, dessen Gesamtgewicht nicht 3500 kg

 

überschreitet darf im Ort anhalten oder parken:

 

a) Auch senkrecht oder schräg am Straßenrand oder er darf in der zweiten Reihe

 

anhalten, sofern er die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss nicht gefährdet.

 

b) Auch senkrecht oder schräg am Straßenrand; in der zweiten Reihe dürfen nur Taxifahrer

 

anhalten.

 

c) Nur rechts am Straßenrand und so weit als möglich zu ihm in Fahrtrichtung; Taxifahrer

 

dürfen auch in der zweiten Reihe anhalten.

 

06060360 Innerhalb der Ortschaft darf der Fahrer eines Fahrzeuges mit einem

 

Gesamtgewicht geringer als 3 500 kg am Straßenrand senkrecht oder schräg anhalten

 

und parken:

 

a) Wenn es nicht zur Gefährdung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses

 

kommt.

 

b) Bleibt beim Parken wenigstens ein Fahrstreifen in einer Breite von wenigstens 2m frei.

 

c) Bleibt beim Parken wenigstens ein Fahrstreifen in einer Breite von wenigstens 2,5m frei.

 

06060369 Kommt es bei der Fahrt im Tunnel zu einer Panne, welche das Fahrzeug

 

unfahrbar macht oder kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist der Fahrer verpflichtet

 

unmittelbar:

 

a) Den Tunnel zu verlassen.

 

b) Den Motor und, sofern vorhanden die unabhängige Heizung abzustellen.

 

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c) Das Licht auszumachen.

 

06060370 Kommt es bei der Fahrt im Tunnel zu einer Panne, welche das Fahrzeug

 

unfahrbar macht oder kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist der Fahrer verpflichtet :

 

a) Umgehend mit der Reparatur zu beginnen.

 

b) Umgehend eine Stelle aufzusuchen, die zur Anhäufung von Personen dient.

 

c) Umgehen das Anhalten bzw. Liegenbleiben des Fahrzeuges der Polizei oder einem

 

Verantwortlichen für den Tunnel zu melden.

 

06060380 Ein Fahrzeug in der zweiten Reihe anhalten können Sie lediglich dann:

 

a) Wenn wenigstens ein Fahrstreifen mit einer Mindestbreite von 3 m frei bleibt.

 

b) Sofern man das Fahrzeug in einer Entfernung von 100 m nicht am Straßenrand anhalten

 

kann.

 

c) Sofern Sie eine schwerbehinderte oder eine körperlich schwerbehinderte Person

 

befördern.

 

06060470 Der Fahrer darf nicht anhalten und parken:

 

a) Innerhalb der Ortschaft in der T-Kreuzung auf der gegenüberliegenden Seite der

 

Straßeneinfahrt.

 

b) In der Kreuzung und in einer Entfernung von 3m vor und hinter der Kreuzung.

 

c) In der Kreuzung und in einer Entfernung von 5m vor und hinter der Kreuzung;

 

dieses Verbot gilt nicht innerhalb der Ortschaft in der T-Kreuzung auf der

 

gegenüberliegenden Seite der Straßeneinfahrt.

 

06040177 Die vorderen Nebelscheinwerfer darf der Fahrer benutzen:

 

a) Unabhängig von den hinteren Nebelscheinwerfern.

 

b) Nur gemeinsam mit diesen.

 

c) Nur wenn die Fahrtgeschwindigkeit nicht 50 km/h überschreitet.

 

06040251 Nach dem Überholen möchten Sie sich vor dem überholten Fahrzeug

 

einordnen. Müssen Sie blinken?

 

a) Ja.

 

b) Nein.

 

06040278 Mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage gibt der Fahrer ein Zeichen, wenn:

 

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a) Es plötzlich notwendig ist die Geschwindigkeit zu senken oder das Fahrzeug

 

anzuhalten.

 

b) Der vorausfahrende Fahrer langsam fährt und so den Verkehrsfluss behindert.

 

c) Er eine Kolonne überholt, die ihn in der Fahrt beeinträchtigt.

 

06040287 Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs darf ein Warnlichtsignal durch

 

unterbrochenes Aufleuchten des Fernlichts oder dieses in Verbindung mit dem

 

Abblendlicht geben:

 

a) Nur außerhalb der Ortschaft beim Überholen als Signal für das überholte Fahrzeug.

 

b) Nur zur Abwendung einer Gefahr oder als Signal für das überholte Fahrzeug.

 

c) Sofern er die übrigen Fahrer auf eine Verkehrskontrolle aufmerksam machen möchte.

 

06050565 Sofern es die Situation erfordert, hauptsächlich wenn das Signal zur

 

Richtungsänderung durch Blinken oder Armbewegung nicht ausreichend sichtbar ist,

 

z.B. aufgrund der Breite der Last, gibt man das Zeichen zur Richtungsänderung:

 

a) Gemeinsam mit einem akustischen Warnsignal.

 

b) Nur mit Licht- und akustischem Signal.

 

c) Auf andere klare Weise, z.B. durch eine zuvor eingewiesene Person.

 

06060096 Wann dürfen Sie bei der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug, der mit einem Licht

 

zum Leuchten bei Tageslicht ausgestattet ist, mit diesem Licht leuchten?

 

a) Nur bei uneingeschränkter Sicht und dies ohne gleichzeitige Verwendung der

 

Positionsleuchten.

 

b) Bei uneingeschränkter Sicht eigenständig und in Verbindung mit den Positionsleuchten

 

auch bei eingeschränkter Sicht.

 

c) Nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 und nur bei gleichzeitiger Verwendung der

 

Positionsleuchten.

 

06060135 Ein Zeichen zur Richtungsänderung mit dem Oberarm gibt man:

 

a) Während der gesamt Fahrleistung.

 

b) Nur vor dem Beginn der Fahrleistung.

 

c) Nach dem Beginn der Fahrleistung.

 

06060137 Beim Anhalten des Fahrzeuges vor einem Bahnübergang:

 

a) Muss der Fahrer des Kraftfahrzeugs einen Gang schalten oder die Handbremse betätigen.

 

b) Muss der Fahrer des Kraftfahrzeugs umgehend den Motor abstellen.

 

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c) Darf der Fahrer nicht einmal das Abblendlicht benutzen, sofern er damit die

 

entgegenkommenden Fahrzeuge blenden könnte.

 

06060139 Sofern es die Situation erfordert, hauptsächlich wenn das Signal zur

 

Richtungsänderung durch Blinken oder Armbewegung nicht ausreichend sichtbar ist,

 

z.B. aufgrund der Breite der Last, gibt man das Zeichen zur Richtungsänderung:

 

a) Mit einem akustischen Warnsignal.

 

b) Mit einem Warnlicht- und eventuell ebenso akustischen Signal.

 

c) Auf andere klare Weise, z.B. durch eine zuvor eingewiesene Person.

 

06060187 Während der Fahrt bei uneingeschränkter Sicht muss am Kraftfahrzeug

 

leuchten:

 

a) Die Positionsleuchten und das Abblendlicht oder die Lichter bei Tageslicht.

 

b) Positionsleuchten und Abblend- oder Fernlicht.

 

c) Positionsleuchten und Abblendlicht oder die Positionsleuchten bei Tageslicht und bei

 

starkem Regen ebenso die vorderen Nebelscheinwerfer.

 

06060188 Ein Kraftfahrzeug muss während der Fahrt haben:

 

a) Geschlossene Seitenfenster.

 

b) Immer alle Lichter ein.

 

c) Positionsleuchten und Abblendlicht ein und auch Tagesleuchte, falls das Fahrzeug

 

mit Tagesleuchte nach einer Sondervorschrift ausgestattet ist.

 

06060189 Beim Einfahren in den Kreisverkehr und währen der Fahrt im Kreisverkehr:

 

a) Blinkt der Fahrer.

 

b) Blinkt der Fahrer, wenn er die Spur wechselt.

 

c) Der Fahrer blinkt nicht und dies gilt auch für den Spurwechsel.

 

06060190 Das Fahrzeug muss während der Fahrt bei eingeschränkter Sicht:

 

a) Nur das Fernlicht eingeschaltet haben.

 

b) Nur das Abblendlicht eingeschaltet haben.

 

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c) Positionslichter und Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet haben, sofern es damit

 

nach einer Sondervorschrift ausgestattet ist.

 

06060396 Ein Warnlichtsignal durch kurzes unterbrochenes Aufleuchten des

 

Fernlichts oder des Abblendlichts abwechselnd mit dem Fernlicht als Signal den zu

 

überholenden Fahrzeugen zu geben:

 

a) Ist verboten.

 

b) Ist erlaubt.

 

c) Ist nur auf einer Autobahn oder Verkehrsstraße für Kraftfahrzeuge erlaubt.

 

06060397 Ein akustisches Signal den zu überholenden Fahrzeugen zu geben:

 

a) Ist verboten.

 

b) Ist erlaubt.

 

c) Ist nur außerhalb der Ortschaft erlaubt.

 

06060417 Handelt es sich um eine Verletzung des Gesetzes, wenn das Fahrzeug bei

 

normaler, uneingeschränkter Sicht nur Tageslicht eingeschaltet hat?

 

a) Nein.

 

b) Ja.

 

06040259 Leuchtet ein gelbes Signallicht „Achtung“ an einer Kreuzung unterbrochen:

 

a) Handelt es sich nicht um eine Kreuzung, die durch Ampel geregelt wird.

 

b) Bedeutet dies für den Fahrer, umgehend die Kreuzung zu verlassen.

 

c) Ist dies ein Signal für den Fahrer zur freien Überfahrt der Kreuzung.

 

06050564 Beim Abschleppen eines Fahrzeuges mit einer Stange muss die Stange so

 

lang sein, dass der Abstand zwischen den Fahrzeugen beträgt:

 

a) 1 m - 5 m.

 

b) 1,5 m - 5 m.

 

c) 1 m - 6 m.

 

06050566 Bei der Regelung des Verkehrs an einer Kreuzung durch einen Polizisten, ist

 

der Fahrer des Fahrzeuges durch die Anweisung des Polizisten verpflichtet, das

 

Fahrzeug anzuhalten:

 

a) Vor der Kreuzungsgrenze.

 

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b) An einer solchen Stelle, an welcher er die Kreuzung gut überblicken kann

 

c) In der Kreuzung in einer solchen Entfernung vom Polizisten, dass seine Sicherheit nicht

 

gefährdet wird.

 

06060051 Die vertikal angebrachten, Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen: 299

 

a) Sind den Lichtsignalen übergeordnet.

 

b) Sind den Lichtsignalen untergeordnet.

 

c) Sind den Lichtsignalen gleichgestellt.

 

06060134 Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeuges darf mit einer Geschwindigkeit

 

gefahren werden:

 

a) Höchstens 90 km/h.

 

b) Höchstens 60 km/h.

 

c) Höchstens 70 km/h.

 

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06060145 Bei der Verkehrsregelung an einer Kreuzung bedeutet das Ampelsignal der

 

gleichzeitig leuchtenden gelben und roten Lichter „Achtung!“ für den Fahrer:

 

a) Den Hinweis, dass die Verkehrsregelung über Ampeln beendet wird.

 

b) Die Pflicht, das Fahrzeug vor der Ampel anzuhalten, da das Signal „Stop!“ folgt.

 

c) Die Pflicht, sich zur Weiterfahrt vorzubereiten.

 

06060146 „Das Signal eines gelben Lichtes in der Form eines Fußgängers“, welches

 

durch ein Signal mit einem grünen Pfeil von links oder von rechts ergänzt ist, weist

 

den Fahrer darauf hin, dass in der Fahrtrichtung, in welche der Pfeil zeigt:

 

a) Ein Wohngebiet oder Fußgängerzone beginnt.

 

b) Es keinen Fußgängerweg gibt und die Fußgänger können sich deshalb auf dem linken

 

Randstreifen befinden.

 

c) Die Gehrichtung eines Fußgängers gekreuzt wird, welchem er Vorfahrt zu gewähren

 

hat.

 

06060155 Wie ist die Beziehung zwischen Ampeln und vertikalen Verkehrszeichen,

 

welche die Vorfahrt regeln? 299

 

a) Ampeln sind Verkehrszeichen, die Vorfahrt regelnd, übergeordnet.

 

b) Vertikale Verkehrzeichen, die Vorfahrt regelnd, sind Ampeln übergeordnet.

 

c) Ampeln sind vertikalen Verkehrszeichen, die Vorfahrt regelnd, übergeordnet.

 

06060173 Bei der Verkehrsregelung an einer Kreuzung bedeutet das Signal mit

 

gleichzeitig leuchtendem roten und gelben Licht „Achtung!“ für den Fahrer die Pflicht:

 

a) Das Fahrzeug anzuhalten.

 

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b) Bei der Überquerung der Kreuzung für erhöhte Aufmerksamkeit zu sorgen.

 

c) Sich zur Weiterfahrt vorzubereiten.

 

06060176 Ampeln:

 

a) Sind den sämtlichen Verkehrszeichen übergeordnet.

 

b) Sind den Anweisungen der Militärpolizei übergeordnet.

 

c) Sind den vertikalen, die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen, übergeordnet.

 

06060191 Vertikale feststehende Verkehrszeichen sind übergeordnet

 

a) Anweisungen der Polizisten.

 

b) Waagrechten Verkehrszeichen.

 

c) Ampeln.

 

06060201 Das Signal zweier sich nebeneinander befindenden und abwechselnd

 

blinkenden roten Lichter bedeutet für den Fahrer:

 

a) Die Pflicht, das Fahrzeug vor einer Ampel anzuhalten.

 

b) Die Pflicht, einen niedrigeren Gang zu schalten.

 

c) Die Möglichkeit, die Fahrgeschwindigkeit zu erhöhen.

 

06060322 Die Ampel mit gleichzeitig leuchtendem roten und gelben Licht „Achtung“

 

bedeutet für den Fahrer: 391

 

a) Sich zur Weiterfahrt vorzubereiten.

 

b) Das Fahrzeug anzuhalten.

 

c) Weiterzufahren.

 

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06060349 Die örtliche Verkehrsregelung auf den Verkehrsstraßen:

 

a) Die Verkehrsregelung ist der allgemeinen Verkehrsregelung unterstellt.

 

b) Gilt nicht bei eingeschränkter Sicht.

 

c) Ist der allgemeinen Verkehrsregelung auf Verkehrsstraßen übergeordnet.

 

06060373 Vertikale Verbotszeichen:

 

a) Weisen auf eine Stelle hin, an welcher dem Fahrer Gefahr droht.

 

b) Weisen den Verkehrsteilnehmer auf den Verkehrsstraßen auf Verbote und

 

Einschränkungen hin.

 

c) Informieren den Fahrer eines Kraftfahrzeuges über Einschränkungen auf den

 

Verkehrsstraßen.

 

06060374 Waagrechte Verkehrszeichen sind markiert:

 

a) Mit einer Farbe oder auf andere verständliche Art. Eine vorübergehende Änderung

 

der örtlichen Verkehrsregelung auf Verkehrsstraßen ist mit der gelben oder orangen

 

Farbe gekennzeichnet.

 

b) Auf den Tafeln. Vorübergehende Änderungen sind mit der roten Farbe gekennzeichnet.

 

c) Mit Hilfe entsprechender Verkehrseinrichtungen.

 

06060408 Der Fahrer des Fahrzeuges aus dem Sichtfeld: 231

 

a) Kann in die Kreuzung weiterfahren, signalisiert rechtzeitig und auf geeignete Art die

 

Änderung der Fahrtrichtung und befindet sich auf der Vorfahrtsstraße.

 

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b) Kann in die Kreuzung weiterfahren. Er befindet sich in ausreichender Entfernung zur

 

Kreuzung und an der Ampel leuchtet bereits das Signal „Vorbereiten zur Weiterfahrt“.

 

c) Darf in die Kreuzung nicht weiterfahren. Er ist verpflichtet, das Fahrzeug an der

 

durchgezogenen Querlinie anzuhalten.

 

06060418 Bei dieser Anweisung des Polizisten ist der Fahrer: 401

 

a) Verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten, aus welcher Richtung er auch immer heranfährt;

 

es ist erlaubt, nach links abzubiegen.

 

b) Verpflichtet, sich zur Weiterfahrt vorzubereiten, sofern er aus der Richtung kommt,

 

für welche der Verkehr zuvor angehalten war.

 

c) Berechtigt, lediglich geradeaus weiterzufahren, ohne die Möglichkeit des Abbiegens.

 

06060465 Beim Signal mit dem grünen Licht „Frei“: 297

 

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a) Dürfen Sie nicht nach rechts abbiegen, da das genannte Signal lediglich die Weiterfahrt

 

geradeaus ermöglicht und nicht das Abbiegen.

 

b) Sie dürfen nach rechts abbiegen, wobei die Fußgängern, welche den

 

Fußgängerüberweg in der freien Richtung überqueren, Vorrang haben.

 

c) Sie dürfen nach rechts abbiegen, wobei Ihnen Fußgänger, welche den

 

Fußgängerüberweg in der freien Richtung überqueren möchten, Vorfahrt gewähren müssen.

 

06060471 An einem abgeschleppten Fahrzeug muss bei eingeschränkter Sicht

 

leuchten:

 

a) Positions- oder Abblendlicht und beim Versagen dieser Lichter muss das

 

abgeschleppte Fahrzeug auf der Seite zur Fahrbahnmitte hin vorne mit einem nicht

 

blendenden weißen und hinten mit einem roten Licht versehen sein.

 

b) Positions- oder Abblendlicht und beim Versagen dieser Lichter muss das abgeschleppte

 

Fahrzeug auf der Seite zur Fahrbahnmitte hin vorne mit einem roten Blinklicht versehen sein.

 

c) Positionslicht gemeinsam mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage; bei Versagen der

 

Positionsleuchte kann lediglich die Warnblinklichtanlage verwendet werden.

 

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06060501 Die Kennzeichnung eines Fahrzeuges, welches körperlich schwerbehinderte

 

Personen befördert (sog. Kennzeichnung O1), kann lediglich in dem Falle verwendet

 

werden: 478

 

a) Wenn das Fahrzeug eine Person fährt oder wenn in dem Fahrzeug eine Person

 

befördert wird, welche Inhaber einer solchen O1-Kennzeichnung ist.

 

b) Wenn ein Familienmitglied oder eine andere nahestehende Person Inhaber eines

 

Fahrzeuges mit der O1-Kennzeichnung ist.

 

c) Wenn wir den Transport einer schwerbehinderten oder körperlich schwerbehinderten

 

Person erwarten.

 

06050576 In einer Fußgängerzone darf der Fahrer mit einer Geschwindigkeit von:

 

a) Höchstens 10 km/h.

 

b) Höchstens 20 km/h.

 

c) Höchstens 30 km/h.

 

06050590 In der Fußgängerzone:

 

a) Darf der Fahrer nicht anderswo parken als an Stellen, welche als Parkplatz

 

gekennzeichnet sind, anhalten darf er jedoch auch außerhalb dieser Stellen.

 

b) Darf der Fahrer nicht anderswo anhalten und parken als an den Stellen, die als Parkplatz

 

gekennzeichnet sind..

 

c) Darf der Fahrer außerhalb den Parkplätzen nicht einmal anhalten

 

06050591 Spielen von Kindern auf Verkehrsstraßen:

 

a) Ist lediglich in Wohngebieten erlaubt.

 

b) Ist in Wohngebieten und Fußgängerzonen erlaubt.

 

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c) Ist verboten.

 

06050592 In einem Wohngebiet darf der Fahrer:

 

a) Nur an solchen Stellen das Fahrzeug abstellen, welche als Parkplatz

 

gekennzeichnet sind, anhalten darf er jedoch auch außerhalb dieser Stellen.

 

b) Nur an solchen Stellen das Fahrzeug anhalten und abstellen, welche als Parkplatz

 

gekennzeichnet sind.

 

c) Nicht einmal das Fahrzeug außerhalb des Parkplatzes anhalten.

 

06050593 In einem Wohngebiet:

 

a) Dürfen die Fußgänger die Verkehrsstraße in ihrer vollen Breite nutzen.

 

b) Können die Fußgänger lediglich den Gehsteig benutzen und wo kein Gehsteig vorhanden

 

ist, verwenden sie den linken Randstreifen oder den Fahrbahnrand.

 

c) Können Fußgänger lediglich den Gehsteig benutzen und wo kein Gehsteig vorhanden ist,

 

verwenden sie die Fahrbahn in ihrer vollen Breite.

 

06050594 In einer Fußgängerzone:

 

a) Dürfen die Fußgänger die Verkehrsstraße in ihrer vollen Breite benutzen.

 

b) Können die Fußgänger lediglich den Gehsteig benutzen und wo kein Gehsteig vorhanden

 

ist, verwenden sie den linken Randstreifen oder den linken Fahrbahnrand.

 

c) Können die Fußgänger lediglich den Gehsteig benutzen und wo kein Gehsteig vorhanden

 

ist, verwenden sie die Fahrbahn in ihrer vollen Breite..

 

06050595 In die Fußgängerzone:

 

a) Ist die Einfahrt lediglich Fahrzeugen gestattet, die am unteren Teil des

 

Fahrzeugkennzeichens mit „Fußgängerzone“ markiert sind und, sofern unbedingt

 

nötig, Fahrzeugen mit der O1-Kennzeichnung.

 

b) Ist die Einfahrt lediglich Fahrzeugen gestattet, welche Dienstleistungen wie Belieferung,

 

Reparaturen, kommunale Dienste und ähnliche für das Gebiet hinter dem Verkehrszeichen

 

„Fußgängerzone“ realisieren.

 

c) Ist die Einfahrt lediglich Fahrzeugen gestattet, welche mit einem Warnlichtsignal blauer

 

Farbe ausgestattet sind (z.B. Fahrzeuge der Polizei, Rettungsdienst).

 

06050596 In das Wohngebiet:

 

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a) Ist die Einfahrt lediglich Fahrzeugen gestattet, die am unteren Teil des

 

Fahrzeugkennzeichens mit „Wohngebiet“ markiert sind und, sofern unbedingt nötig,

 

Fahrzeugen mit der O1-Kennzeichnung.

 

b) Ist die Einfahrt lediglich Fahrzeugen gestattet, welche Dienstleistungen wie Belieferung,

 

Reparaturen, kommunale Dienste und ähnliche für das Gebiet hinter dem Verkehrszeichen

 

„Wohngebiet“ realisieren.

 

c) Ist die Einfahrt von Fahrzeugen nicht eingeschränkt.

 

06050597 In einem Wohngebiet darf der Fahrer mit folgender Geschwindigkeit fahren:

 

a) Höchstens 50 km/h.

 

b) Höchstens 20 km/h.

 

c) Höchstens 30 km/h.

 

06050599 Der Fußgänger in der Fußgängerzone:

 

a) Muss allen Fahrzeugen die Fahrt ermöglichen.

 

b) Muss lediglich Fahrzeugen mit dem Vorfahrtsrecht (z.B. mit Blaulicht) die Fahrt

 

ermöglichen.

 

c) Muss bei Verwendung der Fußgängerzone nicht auf die Bewegung von Fahrzeugen

 

Rücksicht nehmen.

 

06050602 Der Fußgänger in einem Wohngebiet:

 

a) Muss allen Fahrzeugen die Fahrt ermöglichen.

 

b) Muss lediglich Fahrzeugen mit dem Vorfahrtsrecht (z.B. mit Blaulicht) die Fahrt

 

ermöglichen.

 

c) Muss bei Verwendung des Wohngebietes nicht auf die Bewegung von Fahrzeugen

 

Rücksicht nehmen.

 

06050603 Bei der Fahrt in einem Wohngebiet:

 

a) Muss der Fahrer erhöhte Rücksicht gegenüber Fußgängern währen lassen, welche

 

er nicht gefährden darf und bei Bedarf muss er das Fahrzeug anhalten.

 

b) Muss der Fahrer erhöhte Rücksicht gegenüber Fußgängern währen lassen, welche er

 

weder einschränken noch gefährden darf.

 

c) Gelten für den Fahrer in Beziehung zu den Fußgängern dieselben Bestimmungen wie auf

 

allen sonstigen Verkehrsstraßen.

 

06050604 Bei der Fahrt in einer Fußgängerzone:

 

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Telefon: 0 52 34 – 202 96 20 Mobil: 0 175 – 812 93 94

 

a) Muss der Fahrer erhöhte Rücksicht gegenüber Fußgängern währen lassen, welche

 

er nicht in Gefahr bringen darf und bei Bedarf muss er das Fahrzeug anhalten.

 

b) Muss der Fahrer erhöhte Rücksicht gegenüber Fußgängern währen lassen, welche er

 

weder in Gefahr bringen noch einschränken darf.

 

c) Gelten für den Fahrer in Beziehung zu Fußgängern dieselben Bestimmungen wie auf allen

 

sonstigen Verkehrsstraßen.

 

06060130 Ein Wohngebiet ist:

 

a) Jede Wohnsiedlung mit wenigstens 500 Einwohnern, deren Beginn mit einem

 

Verkehrszeichen „Siedlung“ und deren Ende mit einem Verkehrszeichen „Ende der

 

Siedlung“ gekennzeichnet ist.

 

b) Ein Ort mit minimal 50 derzeit dort lebenden Einwohnern, dessen Beginn mit einem

 

Verkehrszeichen „Ortschaft“ und dessen Ende mit einem Verkehrszeichen „Ende der

 

Ortschaft“ gekennzeichnet ist.

 

c) Ein bebauter Bereich, dessen Beginn mit einem Verkehrszeichen „Wohngebiet“ und

 

dessen Ende mit einem Verkehrszeichen „Ende des Wohngebietes“ gekennzeichnet

 

ist.

 

06060133 Vorrang beim Betanken haben:

 

a) Fahrer von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht.

 

b) Fahrer von Fahrzeugen der Massenpersonenbeförderung (z.B. Busse).

 

c) Fahrer von Fahrzeugen, welche Waren befördern, die schnell verderben.

 

06060140 Beim Betanken an der Tankstelle haben Vorrang:

 

a) Fahrer von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht (z. B. mit Blaulicht), die dabei keine

 

Warnsignale verwenden.

 

b) Fahrer von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht (z. B. mit Blaulicht) ; zum Hinweis für die

 

übrigen Fahrer müssen sie Warnsignale verwenden.

 

c) Fahrer von Fahrzeugen der Massenpersonenbeförderung, z.B. Busse, und Fahrer von

 

Fahrzeugen, welche schnell verderbliche Waren befördern.

 

06060141 Beim Betanken haben Vorrang :

 

a) Fahrer von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht, die dabei keine Warnsignale verwenden.

 

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b) Fahrer von Fahrzeugen, welche eine schwerbehinderte oder körperlich schwerbehinderte

 

Person befördern.

 

c) Busfahrer und Fahrer von Fahrzeugen, welche Waren befördern, die schnell verderben.

 

06060151 Im Bereich einer Tankstelle ist verboten:

 

a) Eine Reparatur des Fahrzeugsmotors.

 

b) Eine Reparatur der elektrischen Anlage eines Fahrzeuges.

 

c) Eine Reparatur jedweden Teils des Fahrzeuges.

 

06060152 Im Bereich einer Tankstelle ist verboten:

 

a) Die Einstellung des Fahrzeugsmotors.

 

b) Sich länger aufzuhalten als unbedingt nötig ist.

 

c) Die Fahrzeugsreparatur.

 

06060153 Beim Betanken haben Vorrang:

 

a) Fahrer von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht; dabei verwenden sie keine Warnsignale.

 

b) Fahrer von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht; zum Hinweis für die übrigen Fahrer müssen

 

sie Warnsignale verwenden.

 

c) Fahrer von Fahrzeugen der Massenpersonenbeförderung, z.B. Busfahrer und LKWFahrer.

 

06060156 In einem Wohngebiet darf ein Fahrer mit einer Geschwindigkeit fahren:

 

a) Höchstens 20 km/h.

 

b) Höchstens 40 km/h.

 

c) Höchstens 30 km/h.

 

06060172 In einem Wohngebiet und einer Fußgängerzone ist das Parken erlaubt:

 

a) Lediglich an Stellen, welche als Parkplatz gekennzeichnet sind.

 

b) Überall, mit Ausnahme von Stellen, die mit den Verkehrszeichen „Halteverbot“ oder

 

„Parkverbot“ gekennzeichnet sind.

 

c) Lediglich am Randstreifen oder auf dem Fußgängerweg, auch wenn diese Stellen nicht als

 

Parkplatz gekennzeichnet sind.

 

06060174 Im Bereich einer Tankstelle:

 

a) Ist es für den Fahrer verboten, sich vom Fahrzeug zu entfernen.

 

b) Muss im Fahrzeug wenigstens eine Person älter als 18 Jahre verweilen.

 

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c) Ist es für den Fahrer und die beförderten Personen verboten, zu rauchen.

 

06060175 Vor dem Betanken muss der Fahrer:

 

a) Den Motor abstellen und die Zündung ausschalten; dies gilt nicht für Fahrer von

 

Fahrzeugen mit Dieselmotor.

 

b) Das Fahrzeug durch Betätigung der Handbremse und Einlegen eines Ganges immer

 

gegen Abrollen sichern.

 

c) Motor abstellen und Zündung ausschalten.

 

06060350 Eine Fußgängerzone ist:

 

a) Ein Bereich, dessen Beginn mit dem Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ und dessen

 

Ende mit dem Verkehrszeichen „Ende der Fußgängerzone“ gekennzeichnet ist.

 

b) Ein Bereich, dessen Beginn mit dem Verkehrszeichen „Weg für Fußgänger“ und dessen

 

Ende mit dem Verkehrszeichen „Ende des Weges für Fußgänger“ gekennzeichnet ist.

 

c) Jeder Fußgängerweg, getrennt in der Höhe oder auf andere Weise von der Fahrbahn,

 

welchen andere Verkehrsteilnehmer außer Fußgängern nicht benutzen dürfen.

 

06060351 In einem Wohngebiet und einer Fußgängerzone darf der Fahrer mit einer

 

Höchstgeschwindigkeit fahren:

 

a) Von 40 km/h.

 

b) Von 20 km/h.

 

c) Von 30 km/h.

 

06040277 Ein Fahrer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt war, ist verpflichtet:

 

a) Unverzüglich das Fahrzeug anzuhalten.

 

b) Das Fahrzeug lediglich unverzüglich anzuhalten, sofern zur Verletzung oder Tötung einer

 

Person gekommen ist.

 

c) Das Fahrzeug lediglich unverzüglich anzuhalten, sofern es zu einem Sachschaden höher

 

als 50 000 Kč oder zur Verletzung oder Tötung einer Person gekommen ist.

 

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06040295 Beteiligte an einem Verkehrsunfall, bei welchem es zu Sachschaden an einer

 

dritten Person gekommen ist:

 

a) Sind immer verpflichtet, der Polizei diesen Verkehrsunfall zu melden.

 

b) Sind in dem Falle verpflichtet, diesen Verkehrsunfall der Polizei zu melden, wenn

 

entsprechender Schaden höher als 50 000 Kč ist.

 

c) Sind nicht verpflichtet, diesen Verkehrsunfall der Polizei zu melden, sofern sie sich selbst

 

über das Schadensmaß einigen und den Unfall der Versicherung melden.

 

06050340 Der Fahrer eines Fahrzeuges, welches pflichtgemäß mit einem Warndreieck

 

ausgestattet ist und welches aufgrund eines technischen Defekts im Bereich einer

 

Verkehrsstraße außerhalb einer Ortschaft nicht mehr fahrbereit ist, ist verpflichtet

 

dieses Warndreieck aufzustellen:

 

a) Am Fahrbahnrand in einer Entfernung von wenigstens 50 m hinter dem Fahrzeug,

 

auf einer Autobahn wenigstens 100 m hinter dem Fahrzeug.

 

b) In der Mitte der Fahrbahn in einer Entfernung von wenigstens 50 m hinter dem Fahrzeug,

 

auf einer Autobahn wenigstens 100 m hinter dem Fahrzeug.

 

c) Auf dem Dach des Fahrzeuges, von wo aus es von hinten gut sichtbar ist.

 

06050561 Ist ein Fahrzeug, welches der Betreiber nicht entfernt hat, auf einer

 

Verkehrstraße ein Hindernis, entscheidet über dessen Entfernung:

 

a) Der Verwalter der Verkehrsstraße mit vorheriger Zustimmung der Polizei der

 

Tschechischen Republik; das Fahrzeug wird auf Kosten des Verwalters der Verkehrsstraße

 

entfernt.

 

b) Der Verwalter der Verkehrsstraße; das Fahrzeug wird auf Kosten des Betreibers entfernt.

 

c) Ein Polizeibeamter oder ein Schutzmann der Gemeindepolizei; das Fahrzeug wird

 

auf Kosten des Betreibers entfernt.

 

06060061 Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der ein Warndreieck verwenden muss, legt

 

er dieses :

 

a) Am Randstreifen der Fahrbahn in einer Entfernung von wenigstens 80 m, auf einer

 

Autobahn und auf Verkehrsstraßen der 1. Kategorie wenigstens 130 m hinter dem Fahrzeug.

 

b) Am Fahrbahnrand in der Weise, dass es für vorbeifahrende Fahrer frühzeitig und

 

gut erkennbar ist und dies in einer Entfernung von wenigstens 50 m, auf einer

 

Autobahn von wenigstens 100 m hinter dem Fahrzeug; in einer Ortschaft kann die

 

Entfernung, je nach Situation, geringer sein.

 

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c) In beliebiger Entfernung am Fahrbahnrand in der Weise, dass es für vorbeifahrende

 

Fahrer frühzeitig und gut erkennbar ist.

 

06060136 Derjenige, welcher ein Verkehrshindernis auf einer Verkehrsstraße

 

verursacht hat:

 

a) Teilt dies umgehend dem Eigentümer der Verkehrsstraße mit, welcher das Hindernis auf

 

eigene Kosten entfernt.

 

b) Teilt dies umgehend der Polizei mit, welche die Entfernung des Hindernisses sichert.

 

c) Muss dieses umgehend entfernen, tut er dies nicht, entfernt es auf Kosten des

 

Betreibers der Eigentümer der Verkehrsstraße.

 

06060138 Leuchtet auf einem stehenden Fahrzeug ein blaues Warnlicht, müssen die

 

Fahrer der übrigen Fahrzeuge je nach Situation:

 

a) Die Fahrgeschwindigkeit verringern und gegebenenfalls das Fahrzeug anhalten.

 

b) Das Fahrzeug vorsichtig wenden und eine andere Fahrtroute wählen.

 

c) Schnellstmöglich die Stelle verlassen, an welcher dieses Fahrzeug steht.

 

06060142 Ein Verkehrshindernis auf einer Verkehrsstraße muss gekennzeichnet sein:

 

a) Lediglich, wenn es sich auf einer Autobahn, einer Straße für Kraftfahrzeuge oder auf einer

 

Straße der 1. Kategorie befindet.

 

b) Lediglich, wenn es sich in einem unübersichtlichen Bereich der Verkehrsstraße befindet,

 

z.B. in einer Kurve oder vor dem Höhepunkt einer Steigung der Verkehrsstraße.

 

c) So, dass es andere Verkehrsteilnehmer auf einer Verkehrsstraße frühzeitig und aus

 

ausreichender Entfernung bemerken.

 

06060143 Kommt es bei einem Verkehrsunfall zur Beschädigung einer Verkehrsstraße,

 

sind die Beteiligten an diesem Verkehrsunfall verpflichtet:

 

a) Unverzüglich dieses Ereignis dem Besitzer der Verkehrsstraße zu melden.

 

b) Unverzüglich dieses Ereignis dem zuständigen Gemeindeamt zu melden.

 

c) Unverzüglich dieses Ereignis der Polizei der Tschechischen Republik zu melden.

 

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06060144 Kommt es bei einem Verkehrsunfall zur Beschädigung der Umwelt, sind die

 

Unfallbeteiligten verpflichtet:

 

a) Unverzüglich dieses Ereignis den Besitzern der betroffenen Grundstücke zu melden.

 

b) Unverzüglich dieses Ereignis der Umweltinspektion zu melden.

 

c) Unverzüglich dieses Ereignis der Polizei der Tschechischen Republik zu melden.

 

06060148 Kommt es bei einem Verkehrsunfall zur Beschädigung gemeinnütziger

 

Anlagen, sind die Unfallbeteiligten verpflichtet:

 

a) Lediglich unverzüglich dieses Ereignis der Polizei der Tschechischen Republik zu melden,

 

sofern der entstandene Schaden höher als 50 000 Kč ist

 

b) Lediglich unverzüglich dieses Ereignis der Polizei der Tschechischen Republik zu melden,

 

sofern der entstandene Schaden höher als 20 000 Kč ist.

 

c) In jedem Falle dieses Ereignis der Polizei der Tschechischen Republik zu melden,

 

unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens.

 

06060178 Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet:

 

a) Unverzüglich das beim Unfall beschädigte Fahrzeug an eine Stelle außerhalb der

 

Verkehrsstraße zu entfernen.

 

b) Geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen

 

am Unfallort nicht zu gefährden und je nach Situation sind sie berechtigt, andere

 

Fahrzeuge anzuhalten.

 

c) Unverzüglich sämtliche Fahrzeuge anzuhalten, bis ein Polizeibeamter vor Ort ist.

 

06060180 Im Verkehr auf Verkehrsstraßen ist verboten:

 

a) Zu hupen.

 

b) Unbefugt Warnlichtsignale und akustische Warnsignale anzuwenden, welche

 

Fahrzeuge mit Vorfahrtsrecht verwenden.

 

c) Scheinwerfer bei eingeschränkter Sicht zu benutzen.

 

06060182 Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht und deren Begleitfahrzeugen müssen die

 

Fahrer der übrigen Fahrzeuge:

 

a) Das sichere Überholen ermöglichen, sie sind jedoch nicht verpflichtet eine sichere und

 

zügige Durchfahrt zu ermöglichen.

 

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b) Eine sichere und zügige Durchfahrt zu ermöglichen und, sofern nötig, das Fahrzeug

 

an einem solchen Ort anzuhalten, damit es sie nicht behindert.

 

c) Durch sofortiges Anhalten des Fahrzeuges eine sichere und zügige Durchfahrt zu

 

ermöglichen.

 

06060194 Leuchtet ein blaues Warnlicht auf einem stehenden Fahrzeug:

 

a) Müssen die Fahrer der übrigen Fahrzeuge je nach Situation die Geschwindigkeit

 

verringern und gegebenenfalls das Fahrzeug anhalten.

 

b) Müssen die Fahrer der übrigen Fahrzeuge immer anhalten.

 

c) Müssen die Fahrer der übrigen Fahrzeuge am Randstreifen anhalten.

 

06060203 Wer ein Verkehrshindernis auf einer Verkehrsstraße verursacht hat:

 

a) Muss dieses spätestens innerhalb von 24 Stunden beseitigen und, tut er dies nicht,

 

beseitigt es der Verwalter der Verkehrsstraße auf seine eigenen Kosten.

 

b) Ist nicht verpflichtet, dieses zu beseitigen, das Hindernis muss immer der Verwalter der

 

Verkehrsstraße auf eigene Kosten beseitigen.

 

c) Er muss dieses unverzüglich beseitigen und, tut er dies nicht, beseitigt es auf

 

Kosten des Verursachers der Besitzer der Verkehrsstraße.

 

06060204 Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet:

 

a) Die Wiederherstellung des Verkehrs auf Verkehrsstraßen zu ermöglichen,

 

hauptsächlich auf den der Massenpersonenbeförderung.

 

b) Zeugen des Unfalls zu beschaffen.

 

c) Die Beseitigung der bei dem Unfall beschädigten Fahrzeuge an eine Stelle außerhalb der

 

Verkehrsstraße zu ermöglichen und das ohne Rücksicht darauf, ob dies die Erneuerung des

 

Straßenverkehrs erfordert oder nicht.

 

06060205 Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet:

 

a) Sich gegenseitig Dokumente über die bezahlte Versicherung vorzulegen.

 

b) Sich gegenseitig die Bescheinigung für das Fahrzeug vorzulegen.

 

c) Sich nach gegenseitiger Aufforderung auszuweisen.

 

06060215 Ein Fahrer, welcher an einem Verkehrsunfall beteiligt war:

 

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Telefon: 0 52 34 – 202 96 20 Mobil: 0 175 – 812 93 94

 

a) Ist verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Schäden an

 

Personen oder Sachen zu ergreifen, sofern diese im Zuge des Verkehrsunfalls drohen.

 

b) Muss den Unfall stets dem Besitzer der Verkehrsstraße melden.

 

c) Muss den Unfall stets der Polizei melden.

 

06060347 In eine von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht und ihren Begleitfahrzeugen

 

gebildete Gruppe dürfen die Fahrer der übrigen Fahrzeuge:

 

a) Sich lediglich bei uneingeschränkter Sicht einreihen.

 

b) Sich lediglich mit erhöhter Vorsicht einreihen.

 

c) Sich nicht einreihen.

 

06060348 Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet, unverzüglich der

 

Polizei zu melden:

 

a) Einen Unfall, bei welchem es zur Tötung oder Verletzung von Personen oder zu

 

einem Sachschaden, der wahrscheinlich an einem der beteiligten Fahrzeuge

 

einschließlich der beförderten Sachen oder anderen Sachen einen Betrag von 50 000

 

Kč bedeutet, gekommen ist.

 

b) Einen solchen Unfall, bei welchem es zur Tötung oder Verletzung von Personen

 

gekommen ist; sie sind nicht verpflichtet einen Unfall zu melden, bei welchem es zu

 

Sachschaden gekommen ist, ohne Rücksicht auf dessen Höhe.

 

c) Jeden Unfall ohne Rücksicht auf die Höhe des Sachschadens.

 

06060355 Sofern es durch die Verkehrsdichte auf einer Autobahn oder einer

 

Schnellstraße mit zwei Fahrstreifen in einer Richtung zur Bildung einer Kolonne

 

stehender Fahrzeuge kommt, sind die Fahrer der parallel fahrenden Fahrzeuge

 

verpflichtet:

 

a)Vor dem Anhalten des Fahrzeuges zwischen sich einen wenigstens 3,0 m breiten

 

Durchfahrtsstreifen zu bilden.

 

b) Vorgeschriebenes Licht einzuschalten.

 

c) Den gegenseitigen Seitenabstand zu verringern.

 

06060356 Sofern die Verkehrsdichte auf einer Verkehrsstraße für Kraftfahrzeuge mit

 

zwei Fahrstreifen in einer Richtung die Bildung einer Kolonne von stehenden

 

Fahrzeugen bewirkt, sind die Fahrer der parallel fahrenden Fahrzeuge verpflichtet:

 

a) Vor dem Anhalten des Fahrzeuges zwischen sich einen wenigstens 3,0 m breiten

 

Durchfahrtsstreifen zu bilden.

 

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b) Sich durchlaufend in den rechten Fahrstreifen einzuordnen.

 

c) Sich durchlaufend in den linken Fahrstreifen einzuordnen.

 

06060363 Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Sachschaden an einem der

 

beteiligten Fahrzeuge, einschließlich der beförderten Sachen oder anderer Sachen

 

geringer als 50 000 Kč, sind die Unfallteilnehmer verpflichtet diesen Unfall der Polizei

 

zu melden:

 

a) Sofern der Unfall aus der Konsequenz der nicht gegebenen Vorfahrt entstand.

 

b) Sofern sie sich nicht über das Maß der Beteiligung am entstandenen Sachschaden

 

einigen können.

 

c) Sofern dies der Verwalter der Verkehrsstraße verlangt.

 

06060364 Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Sachschaden an einem der

 

beteiligten Fahrzeuge, einschließlich der beförderten Sachen oder anderer Sachen

 

geringer als 50 000 Kč, sind die Unfallteilnehmer verpflichtet diesen Unfall der Polizei :

 

a) Sofern ein Bus beschädigt wurde.

 

b) Sofern dies ein Unfallzeuge verlangt.

 

c) Sofern der Sachschaden am Besitz einer dritten Person entstand.

 

06060481 Der Fahrer eines Fahrzeuges, welches mit einem orangenfarbigen Warnlicht

 

ausgestattet ist, darf dieses Licht benutzen:

 

a) Lediglich bei eingeschränkter Sicht, z.B. bei Regen, Dunkelheit oder Schneetreiben,

 

sofern durch seine Fahrt der Verkehrssicherheit auf einer Verkehrsstraße gefährdet ist.

 

b) Sofern es notwendig ist, die übrigen Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu

 

machen, z.B. das abrupte Herabsenken der Geschwindigkeit oder das Anhalten des

 

Fahrzeuges.

 

c) Sofern durch seine Fahrt oder seine berufliche Tätigkeit die Verkehrssicherheit auf

 

Verkehrsstraßen gefährdet ist.

 

06050308 Die Last muss auf einem Fahrzeug so angebracht sein, dass:

 

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a) Dass sie die vorgeschriebenen Lichter, Rückstrahler, das Nummernschild, das

 

Staatszeichen und das Zeichen für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht verdeckt.

 

Dies gilt auch für die Vorrichtung zum Schutze der Last.

 

b) Dass sie die Sicht der beförderten Personen nicht verdeckt. Dies gilt nicht für die

 

Vorrichtung zum Schutz der Last.

 

c) Dass sie die vorgeschriebenen Lichter, Rückstrahler, das Nummernschild, das

 

Staatszeichen und das Zeichen für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht verdeckt. Dies

 

gilt ebenso für die Vorrichtung zum Schutz der Last. Diese Vorrichtung können diese

 

verdecken, sofern sich die Last nicht anders sichern lässt.

 

06050309 Vorgeschriebene Beleuchtung, Rückstrahler und ein amtliches

 

Kennzeichen, das Staatskennzeichen noch die Bezeichnung der erlaubten

 

Höchstgeschwindigkeit:

 

BCE

 

a) Dürfen weder von der beförderten Last noch von der Vorrichtung zum Schutz dieser

 

(z.B. Plane, Ketten oder Seile) verdeckt werden.

 

b) Dürfen durch die Vorrichtung zum Schutz der Last (z.B. Plane, Ketten, Seile) verdeckt

 

werden, sofern die Last nicht anders gesichert werden kann.

 

c) Können von der Last verdeckt werden, sofern während der Fahrt ein orangenfarbiges

 

Warnlicht verwendet wird.

 

06050310 Bei eingeschränkter Sicht während des Transports von landwirtschaftlichen

 

Produkten muss eine überstehende Last nicht extra gekennzeichnet werden:

 

BCE

 

a) Die an den oberen Seiten der Positionsleuchten nicht mehr als 40 cm übersteht.

 

b) Die an der Hinterseite des Fahrzeuges nicht mehr als 1 m übersteht.

 

c) Die an der Vorderseite des Fahrzeuges nicht mehr als 1 m übersteht.

 

06050311 Beim Transport lebender Tiere:

 

a) Darf die Sicherheit der transportierten Tiere nicht gefährdet sein.

 

b) Muss das Fahrzeug für den Transport von lebenden Tieren gekennzeichnet sein.

 

c) Muss während der Fahrt ein orangenfarbiges Warnlichtsignal in Betrieb sein.

 

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06050313 Steht bei eingeschränkter Sicht bei einem Kraftfahrzeug oder einem

 

Kraftwagenzug eine Last an den Seiten über die äußeren Positionsleuchten mehr als

 

40 cm über muss das Ende der überstehenden Last über:

 

BCE

 

a) Kennzeichnen mit einer roten Fahne mit den minimalen Massen 20 x 20 cm und des

 

weiteren mit einem roten Licht und vorne mit einem nicht abblendenden Licht.

 

b) Kennzeichnen hinten mit einem roten Licht und einem anderen als dreieckigen

 

roten Rückstrahler und vorne mit einem nicht abblendenden weißen Licht und einem

 

anderen als dreieckigen Rückstrahler.

 

c) Kennzeichnen hinten mit einem roten Licht und einem dreieckigen roten Rückstrahler und

 

vorne mit nicht abblendenden weißen Licht und einem weißen dreieckigen Rückstrahler.

 

06050314 Auf besondere Art muss eine Last gekennzeichnet werden, die vorne oder

 

hinten übersteht:

 

BCE

 

a) Um mehr als 50 cm.

 

b) Um mehr als 70 cm.

 

c) Um mehr als 1 Meter.

 

06050315 Auf besondere Art muss eine Last gekennzeichnet werden, die an den

 

Seiten bei Kraftfahrzeug und Kraftwagenzügen übersteht:

 

BCE

 

a) Beim äußeren Rand der Positionsleuchten um mehr als 40cm.

 

b) Beim äußeren Umriss von Kraftfahrzeug oder Kraftwagenzügen um mehr als 20 cm.

 

c) Beim äußeren Rand der Positionsleuchten um mehr als 20 cm.

 

06050316 Zum Messen der Geschwindigkeit ist berechtigt:

 

a) Die Polizei der Tschechischen Republik und die Gemeindepolizei.

 

b) Die Polizei der Tschechischen Republik.

 

c) Die Polizei der Tschechischen Republik, die Gemeindepolizei und die Zollverwaltung.

 

06050317 Eine Last, welche vorne oder hinten über ein Fahrzeug übersteht, muss

 

lediglich dann auf besondere Art gekennzeichnet werden, wenn sie folgendermaßen

 

übersteht:

 

BCE

 

a) Um mehr als 75 cm.

 

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b) Um mehr als 100 cm.

 

c) Um mehr als 125 cm.

 

06050318 Be- und Entladen auf Verkehrsstraßen:

 

a) Ist lediglich erlaubt, sofern dies nicht außerhalb der Verkehrsstraße möglich ist.

 

b) Ist verboten. Ausnahmen kann die zuständige Polizeistelle der Tschechischen Republik

 

gewähren.

 

c) Ist erlaubt, mit Ausnahme von der Entladung von Schüttladungen (z.B. Sand).

 

06050319 Be- und Entladen auf Verkehrsstraßen:

 

a) Darf die Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen nicht gefährden.

 

b) Darf den Verkehrsfluss auf Verkehrsstraßen nicht beeinträchtigen.

 

c) Darf nicht bei eingeschränkter Sicht durchgeführt werden.

 

06050320 Beim Be- und Entladen auf Verkehrsstraßen:

 

a) Muss die Last schnellstmöglich so be- und entladen werden, dass die

 

Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen nicht gefährdet wird.

 

b) Müssen die be- und entladenden Personen im oberen Bereich der Kleidung in

 

reflektierendes Material gekleidet sein.

 

c) Muss eine genauestens belehrte Person hinzugezogen werden, um die Verkehrssicherheit

 

auf Verkehrsstraßen nicht zu gefährden.

 

06050321 Transportierte Sachen müssen auf dem Fahrzeug so angebracht werden:

 

a) Dass sie den Fahrer und die transportierten Personen nicht einschränken und

 

gefährden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.

 

b) Dass sie immer in dem Bereich transportiert werden, welcher für den Transport von

 

Gepäck bestimmt ist.

 

c) Dass sie beim schnellen Verlassen des Fahrzeuges, z.B. im Falle eines Unfalls, nicht

 

behindern.

 

06050322 Die Last muss auf dem Fahrzeug so angebracht und befestigt werden:

 

a) Dass die Stabilität und die Manövrierfähigkeit des Fahrzeuges gewährleistet ist und

 

dass die Last die Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen nicht gefährdet.

 

b) Dass sie nicht vorne, hinten oder an den Seiten am Fahrzeug übersteht.

 

c) Das es im Falle eines Verkehrsunfall nicht zur Beschädigung oder zur Zerstörung der Last

 

kommen kann.

 

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06050324 Beim Transport einer Last dürfen an den Seiten des Fahrzeuges nicht

 

herausragen:

 

a) Gegenstände, welche leicht übersehen werden können, wie beispielsweise Stangen

 

oder Rohren.

 

b) Keinerlei Gegenstände.

 

c) Keinerlei Gegenstände, welche nicht sichtbar mit einer roten Fahne mit der Abmessung

 

von wenigstens 30 x 30 cm gekennzeichnet sind.

 

06050330 In einem Sonderkraftfahrzeug dürfen nicht transportiert werden:

 

BCDE

 

a) Personen jünger als 18 Jahre.

 

b) Personen älter als 60 Jahre.

 

c) Personen jünger als 15 Jahre.

 

06050331 Ein Schutzmann (Polizist) der Gemeindepolizei:

 

a) Ist berechtigt, Fahrzeuge auch in ziviler Kleidung anzuhalten.

 

b) Ist nicht einmal in der Uniform der Gemeindepolizei berechtigt, Fahrzeuge anzuhalten.

 

c) Lediglich in der Uniform der Gemeindepolizei ist er berechtigt, Fahrzeuge

 

anzuhalten.

 

06050332 Ein Zollbeamter in der Uniform:

 

a) Darf keine Fahrzeuge anhalten.

 

b) Darf Fahrzeuge anhalten.

 

c) Darf Fahrzeuge lediglich am Grenzübergang anhalten.

 

06050333 Steht eine transportierte Last bei eingeschränkter Sicht vorne oder hinten

 

am Fahrzeug mehr als 1 m über, muss das überstehende Ende der Last:

 

a) Mit einer roten Fahne mit der Abmessung von wenigstens 30 x 30 cm, hinten mit einem

 

roten Licht und vorne mit einem nicht abblendenden weißen Licht gekennzeichnet werden.

 

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b) Hinten mit einem roten Licht und einem anderen als dreieckigen Rückstrahler und

 

vorne mit einem nicht abblendenden Licht und einer anderen als dreieckigen weißen

 

Blende gekennzeichnet werden.

 

c) Hinten mit einem roten Licht und einem dreieckigen Rückstrahler und vorne mit einem

 

nicht abblendenden Licht und einer weißen dreieckigen Blende gekennzeichnet werden.

 

06050334 Steht bei uneingeschränkter Sicht eine Last eines Fahrzeuges vorne oder

 

hinten mehr als 1 m über, muss das überstehende Ende: 458

 

a) Mit einer roten Fahne mit der Abmessung von 30 x 30 cm gekennzeichnet werden.

 

b) Hinten mit einem anderen als dreieckigen roten und vorne mit einem anderen als

 

dreieckigen weißen Rückstrahler gekennzeichnet werden.

 

c) Hinten mit einem dreieckigen roten und vorne mit einem dreieckigen weißen Rückstrahler

 

gekennzeichnet werden.

 

06050484 Steht bei uneingeschränkter Sicht die Last eines Kraftfahrzeugs oder

 

Kraftwagenzuges an den Seiten am Rand der Positionsleuchten mehr als 40 cm über,

 

muss das überstehende Ende:

 

a) Mit einer roten Fahne mit der Abmessung von 30 x 30 cm gekennzeichnet werden

 

b) Hinten mit einem anderen als dreieckigen roten und vorne mit einem anderen als

 

dreieckigen weißen Rückstrahler gekennzeichnet werden .

 

c) Hinten mit einem dreieckigen roten und vorne mit einem dreieckigen weißen Rückstrahler

 

gekennzeichnet werden.

 

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06050553 Sofern es aus verkehrstechnischen oder anderen triftigen Gründen

 

erforderlich ist, dass Personen beim Ein- und Aussteigen außerhalb einer Haltestelle

 

in die Fahrbahn treten:

 

BCDE

 

a) Ist der Beförderer verpflichtet, diese Tatsache umgehend der Polizei oder

 

Gemeindepolizei zu melden.

 

b) Ist der Beförderer berechtigt, die übrigen Fahrzeuge anzuhalten.

 

c) Ist ein Fahrgast aus dem Fahrzeug der Massenpersonenbeförderung, älter als 18 Jahre,

 

berechtigt, die übrigen Fahrzeuge anzuhalten

 

06060157 Beim Transport von Schüttmaterial, z.B. Sand, muss:

 

BCD

 

a) Die Last so gesichert sein, dass es nicht zu einem selbständigen Abflug dieser

 

kommen kann, z.B. mit einer Plane.

 

b) Das Fahrzeug sichtbar mit einem besonderen Zeichen für Fahrzeuge, die Schüttmaterial

 

transportieren, gekennzeichnet sein.

 

c) Das Fahrzeug mit einem orangenfarbigen Warnlichtsignal ausgestattet sein, welches bei

 

der Fahrt eingeschaltet ist.

 

06060159 Sofern es aus verkehrstechnischen oder anderen triftigen Gründen

 

erforderlich ist, dass Personen beim Einsteigen in einen Bus, einen Oberleitungsbus

 

oder in eine Straßenbahn außerhalb einer Haltestelle in die Fahrbahn treten:

 

a) Muss der Fahrer für eine unbedingt notwendige Zeit die übrigen Fahrzeuge anhalten.

 

b) Ist der Beförderer berechtigt, die übrigen Fahrzeuge anzuhalten.

 

c) Ist jeder Reisende, älter als 18 Jahre, berechtigt, die übrigen Fahrzeuge anzuhalten.

 

06060177 Beim Transport lebender Tiere:

 

BCE

 

a) Darf weder die Sicherheit des Fahrers, der transportierten Personen und der Tiere,

 

noch die Verkehrssicherheit auf Verkehrsstraßen gefährdet werden.

 

b) Muss bei uneingeschränkter Sicht lediglich das Abblendlicht eingeschaltet werden.

 

c) Muss das Fahrzeug mit einem orangenfarbigen Warnlichtsignal ausgestattet sein.

 

06060179 Beim Transport einer Last:

 

a) Darf das Nutzgewicht des Fahrzeuges um 10% überschritten werden.

 

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b) Darf das Nutzgewicht des Fahrzeuges um 20% überschritten werden.

 

c) Darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und das maximale

 

Achsengewicht des Fahrzeuges nicht überschritten werden.

 

06060181 Aus einem fahrenden Fahrzeug gibt ein Polizist in Uniform ein Zeichen zum

 

Anhalten des Fahrzeuges:

 

a) Mit dem Einschalten des Abblend- oder Fernlichts.

 

b) Mit einem akustischen Warnsignal und dem Einschalten einer Vorrichtung, die eine

 

Warnfunktion der Richtungslichter ermöglicht.

 

c) Mit einer Pendelbewegung des Oberarms oder der Stoppscheibe nach oben und

 

unten, gegebenenfalls mit der leuchtenden Aufschrift „STOP“.

 

06060198 Das Zeichen zum Anhalten des Fahrzeuges gibt ein Polizist in Uniform:

 

a) Mit einer Pfeife.

 

b) Mit erhobenem Oberarm oder der Winkerkelle oder bei eingeschränkter Sicht mit

 

einem roten Licht, welches er in einem oberen Halbkreis bewegt.

 

c) Mit dem Winken mit einem Blinklicht nach oben und unten.

 

06060308 Ein Fahrer darf nicht zulassen, dass die Anzahl von transportierten

 

Personen älter als 12 Jahre:

 

a) Die Anzahl der erlaubten Plätze, welche für den Personentransport bestimmt sind,

 

überschreitet.

 

b) Die Anzahl der für den Personentransport bestimmten Plätze nicht überschritten wird,

 

lediglich wenn diese mit einem Rückhaltesystem ausgestattet sind.

 

c) Das Zweifache der für den Personentransport bestimmten Anzahl der Plätze.

 

06060335 Ein Fußgänger darf auf den Fußgängerübergang treten: 474

 

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Telefon: 0 52 34 – 202 96 20 Mobil: 0 175 – 812 93 94

 

a) Lediglich sofern sich kein Fahrzeug nähert, vor welches er unmittelbar treten

 

würde.

 

b) Lediglich sofern er ein Handzeichen gibt, dass er den Zebrastreifen überquert; dann kann

 

er den Fahrer zu einer plötzlichen Geschwindigkeitssenkung und Fahrtrichtungsänderung

 

zwingen.

 

c) Immer, denn er hat einen absoluten Vorrang vor Fahrzeugen.

 

06060362 Berechtigt, ein Fahrzeug anzuhalten, ist:

 

a) Ein Polizeibeamter in Uniform.

 

b) Jedermann.

 

c) Derjenige, welcher von der Polizei damit beauftragt ist.

Agentur Leise | Kontakt@vbt-mpu.de